Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten
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insbesondere aufgrund der Vorgabe, dass für die chronische Behinderung eine ärztliche Begründung vorliegen muss. Das verlangsame den Therapieprozess, verursache unnötige – nicht verrechenbare – Kosten und führe letztlich zu einer Unterversorgung der Patientinnen und Patienten. Die Position müsse auch in Kombination mit der Position 7301 abrechenbar sein.
Nach Ansicht verschiedener Leistungserbringer, die insbesondere auf die Behandlung von Menschen mit Behinderung spezialisiert sind (die Rodtegg), muss diese Position unbedingt beibehalten werden.
5.2.6.8 Position 7352 Zuschlagsposition für die Benutzung des Geh- oder Schwimm-
bads Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer
Gemäss curafutura sollte festgehalten werden, dass diese Position einmal pro Sitzung und Tag abgerechnet werden darf.
Die MTK fordert die Präzisierung, dass der Eintritt ins Schwimmbad in der Position enthalten ist. Die Benutzung eines Geh- oder Schwimmbads sollte zudem nur auf ärztliche Verordnung verrechnet werden dürfen.
5.2.6.9 Position 7354 Zuschlagsposition für die Weg- oder Zeitentschädigung Kantone
Die Kantone LU und VS wünschen, dass auch für Behandlungen in Alters- und Pflegeheimen Anspruch auf eine Wegentschädigung besteht. Der Kanton VS verlangt ausserdem, dass für die Wegzeiten Entfernungen vorgesehen werden oder ein Zuschlag abrechenbar ist, wenn die Wegzeit über einer gewissen Standardzeit liegt.
Dachverbände der Wirtschaft
Der SGB fordert, dass auch für Behandlungen in Alters- und Pflegeheimen Wegentschädigungen gewährt werden, um eine Ungleichbehandlung mit Personen, die zuhause leben können, zu vermeiden.
Leistungserbringer
Der SVFP und physioswiss verlangen eine Anpassung von Absatz 4 (keine Wegentschädigung bei Behandlungen im Spital, in der Klinik oder im Alters- und Pflegeheim), da er im Widerspruch zur demografischen Entwicklung und gesellschaftlichen Veränderung stehe. Aus Sicht von physiobern sollen Physiotherapeutinnen und -therapeuten Wegentschädigungen erhalten, da es für die Institutionen von Vorteil sei, wenn sie nicht über eigene Physiotherapiedienste verfügen müssen.
Privatpersonen, Sonstige
Zahlreiche Patientinnen und Patienten verlangen ebenfalls, dass die Wegentschädigung auch für die Patientinnen und Patienten in Alters- und Pflegeheimen abrechenbar ist.
5.2.6.10 Positionen 7362, 7363 Pauschalen für Behandlungen mit Vaginal- und Anal-
sonde Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer
curafutura fordert, dass die Pauschalen für Vaginal- und Analsonden herabgesetzt werden, da dieses Material im Internet zu tieferen Preisen als im Entwurf bestellt werden könne.