Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten

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dürfen, wenn eine Gruppentherapie oder eine Medizinische Trainingstherapie MTT unmittelbar vor oder nach einer individuellen Behandlungssitzung stattfindet.

5.2.6.6 Position 7350 Zuschlagsposition für die erste Behandlung Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

curafutura schlägt vor, dass ein Zeitaufwand von 15 Minuten angegeben wird.

Die MTK ist mit der Vorlage einverstanden, würde es aber begrüssen, dass diese Kombination mit der Position 7313 Sitzungspauschale für Hippotherapie kombiniert werden darf.

Leistungserbringer

Der SVFP und physioswiss sind grundsätzlich einverstanden. Sie verlangen aber, dass die Position innerhalb von 36 Sitzungen zweimal (anstatt nur einmal) verrechnet werden darf. Weiter soll die Position verrechenbar sein, wenn die letzte Behandlung mehr als drei Monate zurückliegt (anstatt sechs Monate) und wenn sie für Hippotherapie bestimmt ist (mögliche Kombination mit den Sitzungspauschalen 7301 bis 7320).

5.2.6.7 Position 7351 Zuschlagsposition für erhöhten Zeitbedarf für die Behandlung aufwändiger Fälle Dachverbände der Wirtschaft

Der VPOD-SH lehnt es ab, dass eine chronische Behinderung in jedem Fall einer ärztlichen Begründung bedarf. Er befürchtet eine Zunahme des administrativen Aufwands für die Physiotherapeutinnen und -therapeuten. Dieser Zuschlag soll auch in Kombination mit der Position 7301 abgerechnet werden dürfen. Auch bei Fremdsprachigkeit oder kulturellen Unterschieden soll eine Verrechnung der Position 7301 möglich sein.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

curafutura fordert, dass ein Zeitaufwand von 15 Minuten angegeben wird. Bei zweifacher Verrechnung sollen mindestens 25 Minuten Leistung erbracht werden. Die Vergütung soll auf 16 Taxpunkte gesenkt werden und die Altersgrenze für die betroffenen Kinder auf das vollendete sechste Lebensjahr definiert werden. Die MTK begrüsst die Schaffung dieser Position zusammen mit der Hinterlegung definierter Zeiten für die Positionen 7301 und 7311. Mit der Formulierung «mindestens 10 Minuten» würden aber Fehlanreize geschaffen. Ausserdem sei die Vergütung im Verhältnis zu hoch (30 TP). Daneben bestehe dasselbe Problem mit der Interpretation der Definition wie bei der Position 7311.

Organisationen des Gesundheitswesens – Patientinnen und Patienten / Benutzerinnen und Benutzer

Die IG Seltene Krankheiten stellt sich die Frage, ab wann Personen mit seltenen Krankheiten als chronisch Kranke betrachtet werden, und wünscht, dass der Zuschlag nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene mit seltenen Krankheiten verrechnet werden darf. Sie schlägt vor, das Swiss Rare Disease Registry als Nachweis für die Berechtigung für diesen Zuschlag zu verwenden.

Leistungserbringer

Der SVFP und physioswiss sind grundsätzlich einverstanden mit der Vorlage, wünschen aber die Streichung der Zeithinterlegung (und von Absatz 4). H+ ist der Ansicht, dass zahlreiche Leistungen, welche die Spitäler und Kliniken erbringen, mit den vorgesehenen Limitationen nicht gedeckt sind. Dies gelte vor allem für aufwändige Fälle.

Alpha Q-Zirkel, USZ (Physio), VDCPT und VDCPT-OS sind der Ansicht, dass durch die neue Interpretation von Position 7351 die Diskussionen mit den Versicherern zunehmen werden,