Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten

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sollten ebenfalls entsprechend dieser Zeitdauer angepasst werden. Die MTK fragt sich ausserdem, ob diese Art der Therapie noch zeitgemäss ist.

Leistungserbringer

Der SVFP und physioswiss sind grundsätzlich mit der Vorlage einverstanden und schlagen verschiedene Anpassungen der Formulierung der Positionsbeschreibung vor.

H+ und PKS stellen fest, dass eine Gruppentherapie zwischen 30 und 90 Minuten und in einzelnen Fällen bis zu 120 Minuten dauert. Um diese Realität abzubilden, sollten verschiedene Positionen geschaffen werden. H+ fordert ausserdem die Schaffung verschiedener Positionen, um unterschiedlich grossen Gruppen Rechnung zu tragen.

Rodtegg beantragt, dass die Position pro Patient verrechnet werden kann und auch physiotherapeutische Massnahmen neben dem Therapieraum im Therapiebad beinhaltet.

Zahlreiche Physiotherapeutinnen und -therapeuten fordern in individuellen Mitteilungen begleitend zur Stellungnahme des SVFP und von physioswiss, dass die Positionen 7330 und 7340 zusätzlich zu den Positionen 7301 und 7311 verrechnet werden dürfen, wenn eine Gruppentherapie oder eine Medizinische Trainingstherapie unmittelbar vor oder nach einer individuellen Behandlungssitzung stattfindet. Aus ihrer Sicht können damit Kosten gespart werden (beispielsweise Fahrkosten, Arbeitsabsenzen).

5.2.6.5 Position 7340 Sitzungspauschale für Medizinische Trainingstherapie MTT Dachverbände der Wirtschaft

Der VPOD-SH wehrt sich dagegen, dass die MTT als auf 15 Minuten beschränkte Einzeltherapie deklariert wird. Eine solche Therapie finde immer nach vorangegangener Einzeltherapie (Position 7301) statt.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

curafutura verlangt, dass die Taxpunkte im Verhältnis zur Dauer der Leistung angepasst werden. Die Leistung soll maximal viermal pro Sitzung verrechnet werden dürfen. Innerhalb der MTT sollen höchstens zwölfmal Einzelbetreuung abgerechnet werden dürfen. Die MTK fordert aus denselben Gründen wie der SVFP und physioswiss die Streichung der Zeithinterlegung dieser Position. Ausserdem führe diese Position weiterhin zu Problemen, solange sie als Sitzungspauschale konzipiert sei, da pro Tag zwei Sitzungspauschalen nur unter bestimmten Voraussetzungen abgerechnet werden könnten. Häufig sei die MTT aber mit einer Einzeltherapiesitzung verknüpft.

Leistungserbringer

Der SVFP und physioswiss fordern, dass die Zeithinterlegung und Absatz 2 gestrichen werden. Sie sei trainingsphysiologisch unsinnig, da in 15 Minuten kein adäquater Trainingsanreiz gesetzt und kein Trainingseffekt erzielt werden könnten. Weiter schlagen sie verschiedene Anpassungen der Formulierung der Positionsbeschreibung vor. Nach Auffassung von H+ und PKS sind mindestens 30 Minuten vorzusehen für die Instruktion von vier Übungen, welche die Patientinnen und Patienten anschliessend unter Überwachung selbstständig durchführen können. Die MTT selbst, die in der Regel als Gruppentherapie unter Aufsicht der Physiotherapeutin bzw. des Physiotherapeuten erbracht wird, fehle in der Tarifstruktur.

Alpha Q-Zirkel, USZ (Physio), VDCPT und VDCPT-OS lehnen die vorgesehenen 15 Minuten für die medizinische Trainingstherapie ab. Die medizinische Trainingstherapie sei keine Gruppentherapie, sondern ein von einem Physiotherapeuten überwachtes individuelles Training. Eine Zeitvorgabe von 15 Minuten sei weder therapeutisch noch trainingsmedizinisch sinnvoll.

Zahlreiche Physiotherapeutinnen und -therapeuten und Physiotherapiepraxen fordern meist in individuellen Mitteilungen begleitend zur Stellungnahme des SVFP und von physioswiss, dass die Positionen 7330 und 7340 zusätzlich zu den Positionen 7301 und 7311 verrechnet werden