Vorlage

Vernehmlassung 2017/3: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) · 6 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

[QR Code] [Signature]

Bundesgesetz Entwurf über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG)

Vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 12. Juni 19592 über die Wehrpflichtersatzabgabe wird wie folgt geändert:

Ingress

gestützt auf die Artikel 40 Absatz 2 und 59 Absatz 3 der Bundesverfassung

Art. 2 Abs. 1 Bst. a und 3

1Ersatzpflichtig sind die Wehrpflichtigen mit Wohnsitz im In- oder Ausland, die im Ersatzjahr, das dem Kalenderjahr entspricht:

a. während mehr als sechs Monaten weder in einer Formation der Armee eingeteilt noch der Zivildienstpflicht unterstellt sind;

3Ersatzpflichtig sind ferner Militär- und Zivildienstleistende, die aus der Dienstpflicht entlassen werden, aber die Gesamtdienstleistungspflicht nicht erfüllt haben.

Art. 3 Dauer der Ersatzpflicht

1Die Ersatzpflicht dauert höchstens elf Jahre. Geleistete Diensttage werden angerechnet.

2Die Ersatzpflicht beginnt frühestens am Anfang des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 19. Altersjahr vollendet.

1 BBl …

2 SR 661 2016–......