Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/30: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen · 58 Seiten
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Rechtsgrundlagen neu geschaffen werden müssen. Der Kanton SG macht darauf aufmerksam, dass der Auftrag zur Führung öffentlich ausgeschrieben werde und im Falle eines neuen Partners der 1. Januar 2019 ebenfalls kaum einzuhalten sei. Der Kanton TI schreibt, dass ihr kantonales Gesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen verifiziert und falls erforderlich dem KRG / der KRV angepasst wird. Sie seien zuversichtlich, dass die Anpassungen per 1. Januar 2019 erfolgen können.