Vorlage
Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
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2. Nationale Codes17
101 Besondere Auflage (die ausführliche Verfügung wird
bei der kantonalen Behörde, die den Lernfahr- oder Führerausweis ausstellt, aufbewahrt)18
25 kW Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr
als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
35 kW Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr
als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg
45 km/h Motorräder der Kategorie A1 mit einer
Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
121 Berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der
Kategorie F, B1, B, C1 oder C
122 Berufsmässiger Transport von Schülern,
Schülerinnen, Arbeitern, Arbeiterinnen oder von Menschen mit Behinderungen mit Fahrzeugen der Kategorie F, B1, B, C1 oder C
Berufsmässiger Transport von kranken oder verletzten Personen in dafür eingerichteten und mit den besonderen Warnvorrichtungen ausgerüsteten Fahrzeugen der Kategorie C1 oder C
Berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h
3,5t 106 Führen von Motorwagen zum Personentransport mit
einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und mit mehr als 17 Sitzplätzen (inkl. Fahrzeugführer oder Fahrzeugführerin)
106 Führen von Motorwagen zum Personentransport mit
einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und mit mehr als 17 Sitzplätzen (inkl. Fahrzeugführer oder Fahrzeugführerin)
Führen von Gesellschaftswagen mit nicht mehr als 17 Sitzplätzen (inkl. Fahrzeugführer oder Fahrzeugführerin)
17 Nur im Binnenverkehr gültig, ausgenommen Klammervermerk bei C1 109 und C2
18 in älteren Führerausweisen auch Code 01