Bericht Gutachten 2

Vernehmlassung 2017/41: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG) · 64 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 49Fedlex · Erläuternder Bericht

Generalsekretariat UVEK Motion Ritter - Entschädigung bei Enteignungen von Kulturland

Entschädigung bei Enteignungen von Kulturland nicht mehr gelten. Bei Bauland würde der Enteignete aber weiterhin keinen Gewinn erzielen.

• Das BGBB würde bei Freihandverkäufen weiterhin den Preis von Kulturland

deckein, aber bei Enteignungen würde dieser Höchstpreis nicht mehr angewendet werden.

• Bei Kulturland würde eine Vermengung des künftigen Nutzens mit der Höhe

der Entschädigung gemacht. Und dies obwohl der Enteignete die künftige Nutzung nicht beeinflussen kann.

5.10 Übergangsphase

Das heutige System der formellen Enteignungen nach Bundesrecht ist erprobt und in breiten Kreisen akzeptiert. Infolgedessen einigen sich die Parteien in der Regel gütlich auf den Preis. Wenn die Bestimmung der Entschädigung im Enteignungsgesetz revidiert wird, ist es nicht ausgeschlossen, dass neue Begehrlichkeiten geweckt werden. In einer Übergangsphase müsste sich das System allenfalls zuerst wieder einpendeln, bis wieder die Mehrheit der Fälle in einer gütlichen, unbürokratischen und raschen Einigung mündet.

Fazit: Auswirkungen der Motion

Sollte die Motion Ritter umgesetzt werden, dann wären die Auswirkungen in erster Linie finanzieller Natur. Dië Höhe der Auswirkungen ist von der Ausgestaltung der Motion abhängig, dürfte in der Summe nach Einschätzung der Verfasser dieses Gutächtens jedoch beschränkt sein. Denselben Betrag, welchen die Enteigner insgesamt mehr bezahlen müssen, erhalten die Enteigneten als zusätzliche Entschädigung. Die höheren Ausgaben für die zahlenmässig wenigen Enteigneten dürften nach heutigem Kenntnisstand im Lichte ihrer Gesamtausgaben kaum ins Gewicht fallen. Auf der anderen Seite dürften mehrere Landwirte, die vor einer Enteignung stehen, eine aus ihrer Perspektive namhafte Aufwertung erfahren.

Im Weiteren würde die Motion Ritter einen Paradigmenwechsel im grundsätzlich bewährten Enteignungsgesetz bedeuten und eine Sonderstellung mit mehreren systemfremden Elementen für das Kulturland bewirken.

47 Wüest & Partner