Bericht Gutachten 2

Vernehmlassung 2017/41: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG) · 64 Seiten

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Generalsekretariat UVEK Motion Ritter - Entschädigung bei Enteignungen von Kulturland

6 Alternative Konzepte zur Bestimmung der Entschädigung

Die Inhalte der Motion Ritter sind aus ökonomischer, bewertungstechnischer und rechtlicher Sicht mit dem Wortlaut der Motion nicht zielgerichtet umsetzbar. Im Sinne einer konstruktiven Analyse der Motion Ritter folgen alternative Vorschläge zur Bestimmung von Entschädigungen bei Enteignungen, welche sich von den Forderungen im Wortlaut lösen und stattdessen das Begehren der Motion aufnehmen. Dabei werden verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung der Anliegen aus der Motion Ritter aus ökonomischer und rechtlicher Sicht geprüft. Damit leistet dieses Kapitel auch einen Beitrag, um den Revisionsbedarf zur Entschädigungshöhe im EntG einzuschätzen. Schliesslich bringt das heutige EntG Entschädigungen mit sich, die in einzelnen Fällen als stossend wahrgenommen werden.

6.1 Mögliche Arten der Bestimmung der Entschädigung

Die heutige Rechtslage nach Art. 19 ff. EntG besagt, dass bei Enteignungen der Verkehrswert bezahlt wird. Der Motionär fordert eine Abkehr von dieser Regelung. Bei dieser Ausgangslage wurde überlegt, an welchen Regelungen sich eine Preisbestimmung überhaupt orientieren könnte. Die Auswahl erfolgte dreistufig:

i. Ist die Bestimmung im heutigen EntG enthalten.

ii. Wird die Bestimmung in der Motion Ritter vorgeschlagen.

iii. Andere Ansätze."

Zur Einordnung der Motion Ritter und zur möglichen Preisbestimmung wird nachfolgend eine Struktur vorgeschlagen, woran sich die Entschädigung bei Enteignungen von Land theoretisch orientieren kann. Dabei stehen die folgenden Leitfragen im Vordergrund, je nach Art der Preisbestimmung bei formellen Enteignungen:

a) Die Entschädigung orientiert sich an einem jetzigen, künftigen oder ver-

gangenen Wert.

b) Die Entschädigung orientiert sich an einem Marktwert, den Kosten, dem

Schaden oder einem reglementierten Preis.

Dabei werden auch Vorschläge berücksichtigt, welche in früheren Stellungnahmen geäussert worden sind.

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