Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/53: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll und Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität · 76 Seiten

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letzten Jahren eingetretenen Mehrbelastung muss daher mit zusätzlichen personellen Ressourcen Rechnung getragen werden. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der vom Bundesamt für Justiz zu behandelnden Ersuchen um internationale Rechtshilfe auch in den nächsten Jahren im ähnlichen Umfang wie in den letzten zehn Jahren steigen wird. Die Gründe dafür liegen in der immer stärkeren internationalen Vernetzung des schweizerischen Finanzplatzes, der Wirtschaft und der Gesellschaft, die auch dem grenzüberschreitenden Verbrechen letztlich neue Betätigungsmöglichkeiten bietet. Verbrechen, gerade im Bereich des Terrorismus, haben immer häufiger einen internationalen Bezug und müssen entsprechend auch grenzüberschreitend verfolgt werden können. Aspekte, welche den festgestellten Trend zu brechen vermögen, sind keine ersichtlich. Der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe verfügt derzeit über 3650 Stellenprozente. Pro Jahr ist in diesem Direktionsbereich je nach Geschäftsgruppe gestützt auf die Erfahrungen und die verfügbaren Fallzahlen der letzten zehn Jahre mit einem Anstieg des Aufwands von je weiteren 5 bis 10 Prozent – gestützt auf die bereits bestehenden Rechtshilfeinstrumente - zu rechnen. Hinzu werden weitere Ersuchen nach dem vorliegenden Übereinkommen und dessen Zusatzprotokoll sowie den neuen Bestimmungen zur dynamischen Rechtshilfe kommen. Bis in fünf Jahren werden daher zwischen 25 und 50 Prozent mehr Fälle als heute zu behandeln sein. Um diesen weiteren Zuwachs einigermassen bewältigen zu können, wird der Personalbestand gemäss heutiger Schätzung um 500 Stellenprozente (was 13 Prozent des derzeitigen Personalbestands des Direktionsbereichs entspricht), erhöht werden müssen.

Der Ausbau der Kompetenzen von MROS wird sich auch auf deren Ressourcen auswirken. Durch das Einfordern von Informationen bei den Finanzintermediären auf der Grundlage von Ersuchen oder unaufgefordert übermittelten Informationen der ausländischen Partnerstellen wird die Tätigkeit von MROS in verschiedener Hinsicht erweitert.

In erster Linie werden Ersuchen zu behandeln sein, die die MROS zurzeit ablehnend beantwortet. Das betrifft rund 60 Prozent der ausländischen Ersuchen. Konkret wird die MROS nicht mehr lediglich ihre Datenbanken abfragen, sondern muss bei den Finanzintermediären die erforderlichen Unterlagen einholen. Danach wird die MROS auf zwei Ebenen tätig. Einerseits analysiert sie die erhaltenen Unterlagen und eruiert daraus die von der ausländischen Partnerstelle verlangten Informationen. Nach Artikel 30 Absatz 3 GwG muss die MROS die Informationen in Berichtsform weitergeben. Es ist folglich von Gesetzes wegen ausgeschlossen, einfach die Bankunterlagen weiterzuleiten. Andererseits muss die MROS auf Schweizer Seite die Informationen der ausländischen Partnerstellen und der Schweizer Finanzintermediäre zusammenfügen. Die MROS wird sich nicht darauf beschränken können, die ausländischen Partnerstellen zu informieren. Mit den ausländischen Informationen abgeglichen bilden die Informationen der Finanzintermediäre eine neue Art von Verdachtsmeldung. Die zusätzlich gewonnenen Informationen werden demnach mit den anderen nationalen Behörden, die für die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zuständig sind, geteilt. Die MROS kann die Untersuchungen der Staatsanwaltschaften namentlich aktiv unterstützen, indem sie deren Informationen mit den ausländischen Informationen ergänzt. Bei Inkrafttreten der beschriebenen neuen Kompetenzen der MROS wird somit ein neuer Typ von Verdachtsmeldungen entstehen, der substanzielle zusätzliche Personalressourcen notwendig machen wird. Diese neue Aufgabe wird nicht mit den auf dem heutigen System beruhenden Ressourcen bewältigt werden können. Der aus den neuen Kom-