Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/63: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) · 53 Seiten
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PatientInnen, BenutzerInnen
Der DVSP bedauert, dass sich die Vorlage nur mit der Frage der Beschränkung der Zahl der Zulassungen befasst und nicht auf die Unterversorgung eingeht. Er fordert den Bundesrat daher auf, demnächst weitere Massnahmen vorzulegen, mit denen die Unterversorgung nachhaltig bekämpft werden kann und die insbesondere mit der Ausbildung und der fachlichen Ausrichtung der künftigen Ärztinnen und Ärzten im Zusammenhang stehen.
Inclusion Handicap spricht sich im Lichte von Artikel 25 BRK klar gegen die Beteiligung des Bundes an Diskussionen beziehungsweise gar die Förderung eines Modells aus, welches Gesundheitsakteuren mehr Wettbewerbsfreiheit gewähren würde.
Versicherer
Aus Sicht der Groupe mutuel sollte die Vertragsfreiheit eingeführt werden. Die Versicherer wären verpflichtet, mit einer Höchstzahl von Leistungserbringern einen Vertrag abzuschliessen, um eine zweckmässige medizinische Versorgung sicherzustellen. Der Bund würde die erforderlichen Daten, die Methode und die optimale Ärztedichte pro Fachgebiet festlegen. In diesem Rahmen würde jeder Kanton in Absprache mit den Leistungserbringern und den Krankenversicherern die Höchstzahlen der zur Tätigkeit zu Lasten der OKP zugelassenen Leistungserbringer festlegen. Die Versicherer und die Leistungserbringer wären berechtigt, gegen die vom Kanton festgelegte maximale Ärztedichte Beschwerde zu führen, und würden Verträge abschliessen, die auf klaren und justiziablen Kriterien basieren.
santésuisse schlägt ein Alternativmodell zur Vorlage des Bundesrats vor, das auf einer obligatorischen interkantonalen Planung basiert, die Leistungserbringung in allen Bereichen einschliesst und die Patientenströme berücksichtigt.