Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/63: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) · 53 Seiten

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4.8 Andere Vorschläge

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Gemäss der SPS sollten die Behörden bei einem Mangel im Bereich der ärztlichen Grundversorgung verpflichtet werden, Abhilfemassnahmen zu ergreifen.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

economiesuisse schlägt drei Alternativen zur Verbesserung der Zulassung der Leistungserbringer vor: Einführung von bedarfsbasierten Taxpunktwerten, Durchführung von Auktionen für die Vergabe neuer Praxiskonzessionen gemäss dem Postulat 12.3783 von Nationalrat Ignazio Cassis «Ärztestopp. Die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen» und vollständige Aufhebung des Vertragszwangs für bestimmte Ärztegruppen und in gewissen Regionen.

Der SGV spricht sich für die Aufhebung des Vertragszwangs aus.

Der SGB beantragt, dass der Bund eingreifen kann, wenn der Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen in Zukunft in einem Kanton oder einer Region aufgrund der Zulassungsteuerung der Leistungserbringer erschwert sein sollte.

Leistungserbringer

Nach der FMH und mfe ist es unverständlich, dass die Möglichkeit der Kantone, Leistungserbringer im Falle einer Unterversorgung durch geeignete Massnahmen zu unterstützen, in der Vernehmlassungsvorlage nicht enthalten ist.

Die VAKA beantragt, dass die kantonalen Zulassungsbeschränkungen regelmässig zu überprüfen und den aktuellen Rahmenbedingungen sowie den Bedürfnissen der Leistungserbringer anzupassen seien. Aus diesem Grund sei den Leistungserbringern ein Antrags- und Mitspracherecht bei der Überprüfung einzuräumen.

CURAVIVA, senesuisse und Spitex fordern, dass Neuzulassungen nur möglich sein sollen, wenn sich die betreffenden Ärztinnen und Ärzte verpflichten, ihren Patientinnen und Patienten das ePD anzubieten. Sie sollen einer zertifizierten Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft im Sinne der Gesetzgebung über das elektronische Patientendossier beitreten.

Leistungserbringer – (kantonale oder regionale) Ärztegesellschaften

Die KKA und die AeG BL sind der Ansicht, dass aufgrund der finanziellen Fehlanreize, die die Stärkung des ambulanten Sektors behindern, mittelfristig eine einheitliche Finanzierung des stationären und ambulanten Sektors anzustreben ist und dass die Arbeiten dafür angesichts des zu überwindenden politischen Widerstands der Kantone jetzt in Angriff genommen werden müssen. Zudem brauche es Anreize für die Schaffung von Hausarzt- und Facharztpraxen sowie von Modellen für eine Regionalisierung der Grundversorgung, wie regionale Grundversorgungszentren in der Nähe des Wohnorts.

Die SMVS beantragt, dass die Gesundheitsfachpersonen und die Ärzteschaft, namentlich die FMH, auf partnerschaftliche und proaktive Weise eng in alle politischen Vorhaben zur Reform des Gesundheitssystems einbezogen werden.

Da alle bisherigen Steuerungsmassnahmen des ambulanten Sektors ihr Ziel der Kostendämpfung nicht erreicht hätten, ist es für AGZ an der Zeit, über Alternativen nachzudenken, die zu mehr Qualität ohne zusätzliche Bürokratie, einer Stärkung des spitalexternen Sektors und der regionalen Versorgung, der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung und mehr Wettbewerb sowie mehr Eigenverantwortung für Patienten führen würden. Eine solche mögliche Alternative könnte sich gemäss AGZ an dem österreichischen „Wahlarztsystem“ orientieren.