Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/64: Revision der Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier: Einführung der elektronischen Austauschformate · 7 Seiten
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an eine Patientin oder einen Patienten oder an eine legitimierte Drittperson im Hinblick auf eine spätere Anwendung respektive die Anwendung des Arzneimittels durch die berechtigte Gesundheitsfachperson.
Therapieentscheid: Der Therapieentscheid dokumentiert den Therapieentscheid einer Gesundheitsfachperson und dient zur Einführung eines neuen Arzneimittels.
Kommentar zur Medikation: Im können Gesundheitsfachpersonen mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten wichtige Beobachtungen im Zusammenhang mit der Arzneimitteleinnahme im Freitext festhalten.
Die technische Umsetzung hat gemäss der Detailspezifikation CDA-CH-EMED zu erfolgen (Ziff 3.2.1).
Je nach Dokument unterschieden sich die zwingend notwendigen Angaben zum Arzneimittel, so muss
z. B. im elektronischen Rezept auch die Angaben zur Anzahl der verschriebenen Packungen und zur Packungsgrösse enthalten sein (Ziff. 3.2.4) während diese Angabe in der Medikationsübersicht nicht erforderlich ist (Ziff 4.2.3).
2.3.3 eLaborbefund (Ziff. 3.3)
Mit diesem Austauschformat können Laboratorien ihre Laborbefunde an ihre Auftraggeber (Arztpraxen, Spitäler, etc.) übermitteln. Gleichzeitig können auch Spital- oder Praxislabors das Austauschformat verwenden um damit ihre eigenen Befunde in diesem Format erstellen, verwalten und elektronischen Patientendossier bereitstellen zu können.
Die technische Umsetzung hat gemäss der Detailspezifikation CDA-CH-LREP zu erfolgen (Ziff. 3.3.1).
Wenn dies für die Interpretation der im Laborbefund genannten Laborresultate von besonderem Interesse ist, können Vitalzeichen und weitere Daten zum Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten im Laborbefund aufgenommen werden (z. B. Gestationsalter des Kindes).
3 Inkrafttreten
Der Anhang 4 der EPDV-EDI wird voraussichtlich auf den 15. Januar 2018 in Kraft gesetzt werden.