Bericht Anhänge
Vernehmlassung 2017/69: Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV) · 43 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Justiz BJ
Direktionsbereich Privatrecht
Anhang 1
Harmonisierung der Inkassohilfe
Fragebogen an die Inkassohilfestellen
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 20. März 2015 haben die Eidgenössischen Räte eine Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt) verabschiedet (BBl 2015 2723). Damit wird der Unterhaltsanspruch des Kindes gestärkt.
Es reicht aber nicht aus, dem Kind einen Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag zuzusprechen. Ebenso wichtig ist, dass das Kind die Mittel zur Gewährleistung seines Unterhalts rechtzeitig und regelmässig erhält. Mit der Inkassohilfe soll die unterhaltsberechtigte Person bei ihren Schritten zum Inkasso der Unterhaltsbeiträge unterstützt werden. Damit soll auch sichergestellt werden, dass die unterhaltspflichtige Person, und nicht das Gemeinwesen die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind wahrnimmt. Eine schweizweit einheitliche und wirksame Inkassohilfe ist deshalb wichtig.
Aus diesem Grund wurde mit der soeben verabschiedeten Revision dem Bundesrat die Kompetenz zur bundesweiten Regelung der Inkassohilfe sowohl im Scheidungsrecht als auch im Kindesrecht übertragen (Art. 131 Abs. 2 und 290 Abs. 2 revZGB). Der Bundesrat hat in der Folge das Bundesamt für Justiz beauftragt, eine entsprechende Verordnung auszuarbeiten.
In einer ersten Phase möchten wir einen Überblick über die aktuelle Organisation und die Leistungen der Inkassohilfe in den Kantonen gewinnen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, diesen Fragebogen auszufüllen. Wir wären Ihnen dankbar für Ihre Rückmeldung bis 18. September 2015 per Mail direkt an die verantwortliche Projektleiterin im Bundesamt für Justiz, Frau Debora Gianinazzi ([email protected]; 058 46 247 83). Sie steht Ihnen selbstverständlich gerne für Fragen zur Verfügung.
Ihre Antworten können einen wichtigen Beitrag zur Erarbeitung der Verordnung über die Inkassohilfe leisten. Wir möchten uns deshalb bereits an dieser Stelle ganz herzlich für Ihre geschätzte Mitarbeit bedanken.
Freundliche Grüsse
Bundesamt für Justiz BJ
Direktionsbereich Privatrecht
Michael Schöll
Vizedirektor