Vorlage

Vernehmlassung 2017/69: Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV) · 9 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

[Signature] [QR Code]

Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV)

vom …

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf die Artikel 131 Absatz 2 und 290 Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs1

(ZGB),

verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt die vom Gemeinwesen zu leistende Hilfe bei der Durchsetzung familienrechtlicher Unterhaltsansprüche, wenn die verpflichtete Person die Unterhaltspflicht nicht erfüllt (Inkassohilfe).

Art. 2 Organisation der Inkassohilfe

1 Die Organisation der Inkassohilfe ist Sache der Kantone.

2 Das kantonale Recht bezeichnet mindestens eine Fachstelle, die auf Gesuch hin der Person hilft, die Anspruch auf Unterhaltsbeiträge hat (berechtigte Person).

3 Die Fachstelle untersteht der Aufsicht der vom kantonalen Recht bezeichneten Behörde.

4 Der Kanton sorgt für die angemessene Ausbildung der Mitarbeitenden der Fachstelle.

Art. 3 Gegenstand der Inkassohilfe

1 Die Fachstelle leistet Inkassohilfe für die im Gesuchsmonat fälligen und die zukünftigen Unterhaltsansprüche aus dem Kindesrecht, dem Ehe- und Scheidungsrecht sowie dem Partnerschaftsgesetz vom 18. Juni 20042 (PartG), die in einem Unterhaltstitel festgelegt sind (Unterhaltsbeiträge).

SR ..........

1SR 210

2 SR 211.231

2017–......