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Vernehmlassung 2017/69: Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV) · 43 Seiten
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Harmonisierung der Inkassohilfe – Fragebogen an die Inkassohilfestellen
Wie viele Fälle wurden pro Jahr erfolglos abgeschlossen
(z.B. erfolglose Betreibung und Verlustschein, Wegzug der unterhaltspflichtigen bzw. der unterhaltsberechtigten Person)?
Wie viele Fälle sind heute bei Ihrer Inkassohilfestelle hängig?
1.3 Ausbildung, Weiterbildung und Hilfsmittel
Geben Sie bitte die Ausbildung der Mitarbeiter/innen Ihrer Inkassohilfestelle an:
(z.B. 2 Juristen/innen, 2 Sozialarbeiter/innen und 3 kaufmännische Mitarbeiter/innen)
Für die Ausübung Ihrer Tätigkeit, haben Sie
eine spezifische Aus-/Weiterbildung besucht? Wann und welche?
einen Leitfaden, Weisungen oder Richtlinien?
andere Hilfsmittel bzw. Hilfsmöglichkeiten (z.B. juristische Beratung durch einen anderen Dienst?)
1.4 Weitere Bemerkungen
Möchten Sie weitere Aspekte der Organisation der Inkassohilfe in Ihrem Kanton erwähnen?
2. Inkassohilfe: persönlicher Anwendungsbereich (Berechtigte)
2.1 Wer kann in Ihrem Kanton Inkassohilfe in Anspruch nehmen?
Minderjährige Kinder
JA NEIN
Volljährige Kinder
JA NEIN
Ehegatten (z.B. im Rahmen von Eheschutzverfahren oder von vorsorglichen Massnahmen bei der Scheidung)
JA NEIN
Geschiedene Ehegatten
JA NEIN
Weitere Verwandte (z.B. im Rahmen von Verwandtenunterstützung)
JA NEIN