Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 85 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Waffenrichtlinie
Zusammenfassung
Der Ansatz des Bundesrats, die geänderte Waffenrichtlinie pragmatisch umzusetzen und dadurch der Tradition des schweizerischen Schiesswesens Rechnung zu tragen, wird von den Vernehmlassungsteilnehmern grundsätzlich begrüsst. Vor allem die Kantone und die meisten Parteien stimmen ihm zu. Nur wenige Vernehmlassungsteilnehmer, insbesondere die SP und der Schweizerische Städteverband, fordern weitergehende Massnahmen.
Eine grosse Mehrheit der Kantone bezweifelt jedoch, dass der Bundesrat den bestehenden Spielraum bei der Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie ausgeschöpft hat. Kritisiert wird, dass der erhoffte Gewinn an Sicherheit und der zusätzlich entstehende administrative Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis stünden. Genannt werden in diesem Zusammenhang insbesondere die vorgesehenen Meldungen der Waffenhändler an die kantonalen Waffenbüros, die erneuten Nachweise, welche Sportschützen 5 und 10 Jahre nach Erteilung einer Ausnahmebewilligung zu erbringen haben, und die Bestätigung des rechtmässigen Besitzes von unter bisherigem Recht erworbenen Feuerwaffen, die neu in die Kategorie der verbotenen Waffen fallen.
Die Schützenverbände sowie die zahlreichen Schützenvereine und Privatpersonen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, lehnen die Vorlage ab. Dies insbesondere aufgrund der Überführung verschiedener halbautomatischer Feuerwaffen, darunter der Sturmgewehre 57 und 90, in die Kategorie der verbotenen Waffen. Die Vorschriften für Personen, welche solche Waffen benutzen oder sammeln, sind aus Sicht der genannten Verbände, Vereine und Privatpersonen viel zu restriktiv.
Die Waffenhändler stehen der Vorlage ebenfalls sehr kritisch gegenüber. Sie lehnen unter anderem die bereits erwähnten Meldungen an die kantonalen Waffenbüros ab.
Im Übrigen stösst etwa auf Kritik, dass die Unterscheidung der Feuerwaffen-Kategorien im Fall der Kategorie A7 aufgrund der Kapazität des Magazins erfolgt oder dass Sammler darlegen sollen, welchen Zweck sie mit ihrer Sammlung verfolgen. Auch wird die Präzisierung verschiedener Bestimmungen des Vorentwurfs gefordert. Insbesondere seien die Begriffe „Hand-“ und „Faustfeuerwaffe“ und „Regelmässigkeit des sportlichen Schiessens“ zu definieren.