Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 85 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Waffenrichtlinie

1 Vernehmlassung

1.1 Verfahren

Am 29. September 2017 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu einem Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG). Die Vernehmlassung dauerte bis zum 5. Januar 2018.

Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen (Jagd Schweiz, Legalwaffen Schweiz [LEWAS], Pro Tell, Schweizerischer Büchsenmacher- und Waffenfachhändlerverband [SBV], Schweizer Schiesssportverband [SSV]).

1.2 Hintergrund der Vorlage

Die Schweiz hat sich im Schengen-Assoziierungsabkommen (SAA)1 gegenüber der EU grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet.

Am 17. Mai 2017 haben das Europäische Parlament und der Rat der EU die Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie2 verabschiedet. Am 31. Mai 2017 wurde dieser Rechtsakt der Schweiz als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands notifiziert. Mit ihm werden einige der bisherigen Vorgaben der EU-Waffenrichtlinie präzisiert und punktuell durch neue Regelungen ergänzt.3

Am 16. Juni 2017 hat der Bundesrat dem Rat der EU in seiner Antwortnote die Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 nur unter Vorbehalt der „Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen“ notifiziert. Die Schweiz verfügt nun über eine Frist bis zum 31. Mai 2019, um das innerstaatliche Genehmigungs- und Gesetzgebungsverfahren abzuschliessen.

1 SR 0.362.31

2 Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, ABl. L 256 vom 13.9.1991, S. 51 (zuletzt geändert durch Richtlinie 2008/51/EG, ABl. L 179 vom 8.7.2008, S. 5).

3 vgl. dazu Erläuternder Bericht, Ziff. 1.2 bis 1.4.