Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 85 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Waffenrichtlinie
2 Allgemeines
2.1 Übersicht nach Vernehmlassungsteilnehmern
2.1.1 Grundsätzlich befürwortende Stellungnahmen
Nachfolgend werden jene Vernehmlassungsteilnehmer aufgeführt, die sich grundsätzlich dafür aussprechen, die geänderte EU-Waffenrichtlinie umzusetzen.
Kantone
Der Kanton Basel Stadt begrüsst die Vorlage vollumfänglich. Diese schöpfe den bestehenden Spielraum aus und trage der Tradition des schweizerischen Schiesswesens Rechnung.
Die Kantone Aargau, Basel Landschaft, Luzern, St. Gallen, Uri und Zürich stimmen der Vorlage im Grundsatz ebenfalls zu. Sie betonen, dass die Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie die Schengen- und die Dublin-Assoziierung der Schweiz nicht gefährden dürfe. Sie ersuchen den Bundesrat jedoch, nochmals zu prüfen, ob bei der Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie noch zusätzlicher Spielraum bestehe (Basel Landschaft, Uri, Zürich), oder schlagen dahingehende Änderungen am Vorentwurf vor (Aargau, Basel Landschaft, Luzern, St. Gallen). Der Kanton St. Gallen regt im Übrigen an, die Vorlage auf ihre jagdrechtlichen Konsequenzen zu überprüfen.
Auch die Kantone Waadt und Zug begrüssen die Vorlage grundsätzlich, fordern allerdings Änderungen am Vorentwurf.
Die Kantone Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Schaffhausen und Solothurn erwähnen zwar die Vorteile der Schengen-Assoziierung der Schweiz. Sie verweisen indes auf den durch die vorgesehenen Massnahmen entstehenden Mehraufwand (alle vier Kantone) und einen verhältnismässig geringen Gewinn an Sicherheit (Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Solothurn). Letztlich erklären sie sich mit der Überführung der betroffenen halbautomatischen Feuerwaffen in die Kategorie der verbotenen Waffen einverstanden. Im Übrigen fordern sie den Bundesrat jedoch zu einer Überarbeitung der Vorlage auf.
Auch die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Glarus erklären sich mit der Überführung der betroffenen halbautomatischen Feuerwaffen in die Kategorie der verbotenen Waffen einverstanden, fordern den Bundesrat im Übrigen aber zu einer Überarbeitung der Vorlage auf.
Die Kantone Bern, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Tessin, Thurgau und Wallis unterstützen zwar die Ziele der EU-Waffenrichtlinie (Kampf gegen den Missbrauch von Waffen), halten jedoch fest, die zusätzlich vorgesehenen Massnahmen würden kaum zu einem Sicherheitsgewinn, jedoch zu einem grossen Aufwand führen. Sie lehnen die vorgesehenen Änderungen des WG in der jetzigen Form ab.