Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 85 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Waffenrichtlinie
kann erst endgültig beziffert werden, wenn die eingesetzte Arbeitsgruppe des Bunds alle strittigen Fragen geklärt hat. Es ist nicht auszuschliessen, dass der künftige Personalaufwand sogar noch höher als berechnet ausfallen könnte.
Nebst dem personellen Mehraufwand werden auch Anpassungen in den kantonalen Informationssystemen notwendig werden. Wie hoch dieser finanzielle Aufwand für den Kanton Uri ausfallen wird, kann noch nicht definiert werden. Eine Kostenschätzung muss vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen zuerst noch erarbeitet werden.
Die Übernahme der Richtlinie zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie bringt für den Kanton Uri einen erhöhten Aufwand, der nur durch zusätzliche Personalstellen bewältigt werden kann.
Umsetzung von Art. 21 Abs. 1bis
Weiter müssen die Kantone die Voraussetzungen erst noch schaffen, damit die kantonalen Waffenbüros die Meldungen über Transaktionen der Waffenhändler und Makler gemäss Artikel 21 Absatz 1bisWG entgegennehmen und in den kantonalen Informationssystemen zwecks Nachvollziehbarkeit des Werdegangs einer Waffe speichern können. Dies wird Anpassungen in den kantonalen Informationssystemen sowie im harmonisierten Informationssystem gemäss Artikel 3 WG nach sich ziehen. Neben den Anschaffungskosten neuer Informatikmittel ist von einem beachtlichen Mehraufwand seitens der Waffenbüros auszugehen.
4.17 Waadt
Allgemeines
Was die finanziellen Folgen für den Kanton Waadt im Fall eines unveränderten Inkrafttretens der Bestimmungen betrifft, so können diese auf ungefähr Fr. 500‘000.– für Informatikprojekte und –entwicklungen und 1 FTE für das Personal, das für den Vollzug der neuen Bestimmungen aufgeboten werden müsste, veranschlagt werden.
Umsetzung von Art. 28d Abs. 3
Aufgrund der sehr grossen Zahl betroffener Fälle beanspruchen die systematischen Nachprüfungen bei den betroffenen Privaten bedeutende Ressourcen. In den Unterlagen wird nur unzureichend auf deren Finanzierung eingegangen.