Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 85 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Waffenrichtlinie
Mit dem jetzigen Personalbestand des kantonalen Waffenbüros wird die Kontrolltätigkeit über das regelmässige Schiessen nicht möglich sein. Der Verwaltungsaufwand zur Kontrolle von Sportschützen ist personal- und kostenintensiv.
4.14 Tessin
Allgemeines
Für den Kanton Tessin wird davon ausgegangen, dass die Zunahme der Arbeitslast für die Stelle für Waffen, Sprengstoffe und private Sicherheit aufgrund der Übernahme der Richtlinie der EU, soweit voraussehbar, beträchtlich sein wird. Dies betrifft insbesondere:
− die Ausstellung von Bestätigungen für den rechtmässigen Besitz (Überprüfungen, Ausstel-
lungen, Registrierung der Waffen)
− eine Zunahme von Ausnahmebewilligungen mit Überprüfungen der diesbezüglichen Vo-
raussetzungen (Zahl der Schissen, besondere Voraussetzungen für Sammler, \)
− die Registrierung einer grossen Menge von Meldungen seitens der Händler
− eine Zunahme der Bussen beziehungsweise der Beschlagnahmungen von Waffen
− die Unterstützung von Bürgern, Kollegen und Partnern (z.B. Staatsanwaltschaft) durch das
Erläutern der Änderungen und der entsprechenden Verfahren
− die Augenscheine bei Bürgern ohne spezifische Kenntnisse
Grundsätzlich führt die Zunahme der Anzahl Voraussetzungen und der Überprüfungen zu einer proportionalen Zunahme von speziellen und komplexen Fällen, die zu behandeln sind. Dies kann nur mit 3 zusätzlichen Facheinheiten bewältigt werden.
Umsetzung von Art. 42b
Vorauszusehen ist eine vergleichbare Situation wie bei den nachträglichen Meldungen aufgrund der Änderung des WG vom 12. Dezember 2008, einschliesslich der Probleme, die sich dabei ergeben haben. So kam es aufgrund von Problemen unterschiedlicher Natur zu Schwierigkeiten bei der Registrierung der Waffen: Unverständlichkeit von handschriftlichen Einträgen, Schwierigkeiten bei der sicheren Identifizierung von Personen, Daten schlechter Qualität aufgrund der geringen Kenntnisse der Bürger. Aus diesen Gründen wäre es zu begrüssen, ein Formular vorzusehen, das auch folgende Informationen verlangt:
− Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
− Datum, zu dem die Waffe erworben worden ist. Dies, um feststellen zu können, ob die Waffe
ordnungsgemäss erworben wurde.