Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 85 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Waffenrichtlinie
4.7 Jura
Allgemeines
Es steht fest, dass die im Vorentwurf vorgesehenen Änderungen des WG eine massive Erhöhung des administrativen Aufwands für die im Bereich der Waffen zuständige jurassische Behörde mit sich bringen, der auf Kosten anderer, wichtigerer Aufgaben zum Schutz öffentlicher Interessen gehen wird. Ausserdem erfordern diese Änderungen das Engagement zusätzlichen Personals. Im Kanton Jura wird die Schaffung einer Vollzeitstelle notwendig sein.
Umsetzung von Art. 28d Abs. 3
Mit dem heutigen Personalbestand (eine Person mit Vollzeit) erscheint dies schwer zu realisieren. Kommt hinzu, dass eine Änderung der Waffen-Datenbank „INFOPOL“ der Kantonspolizei erforderlich wird, um die Waffen unterschiedlich kategorisieren und die Personen mit dem Status von Sportschützen erfassen zu können.
4.8 Neuenburg
Der Kanton Neuenburg geht davon aus, dass das Waffenbüro der Kantonspolizei Neuenburg idealerweise um 5 FTE erweitert werden muss, um die neuen Aufgaben sicherzustellen.
4.9 Nidwalden
Die vorgesehene Umsetzung der neuen Bestimmungen (insbesondere die 5-jährliche Überprüfung der Waffenbesitzer mittels medizinischen und psychologischen Kriterien), würde zu einem grossen personellen Mehraufwand bei den Kantonen führen wird – im Kanton Nidwalden müssten wir mit mindestens einer Vollzeitstelle rechnen.
4.10 St. Gallen
Der Gesetzesentwurf des Bundesrates wird zu einem beträchtlichen Mehraufwand bei den Kantonen (kantonale Waffenbüros) führen.