Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 85 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Waffenrichtlinie
4.15 Thurgau
Vorsichtig berechnet, würden von dieser neuen Regelung ca. ein Fünftel der 35‘500 im Kanton Thurgau registrierten Waffen betroffen sein, da diese gemäss Entwurf verboten wären.8 Rechnet man mit einem Zeitaufwand von zehn Minuten pro Registraturvorgang, ergäbe dies 600 Stunden oder 71 Arbeitstage. Nicht enthalten in diesen Berechnungen sind die nicht gemeldeten, aber legal in Besitze stehenden Feuerwaffen, die zukünftig verboten wären. Unter Berücksichtigung der Zahl der bis heute hergestellten Ordonnanzwaffen und davon ausgehend, dass die Hälfte der entsprechenden Besitzerinnen und Besitzer ihre Waffen und Magazine nachmelden, muss schweizweit mit 500'000 Registratur- und Bestätigungsvorgängen gerechnet werden. Proportional auf den Kanton Thurgau umgelegt, beliefe sich der reine Registraturbedarf auf ca. 16‘000 Waffen. Wird für einen Registratur- oder Bestätigungsvorgang wiederum ein Zeitfenster von zehn Minuten berechnet, ergäbe dies für die zuständige Stelle einen Aufwand von ca. 2'700 Arbeitsstunden oder 314 Arbeitstagen. Nicht eingerechnet in diesen zehn Minuten sind allfällig notwendige Abklärungen und Überprüfungen, ob eine Meldeerstatterin oder ein Meldeerstatter überhaupt berechtigt ist, Waffen zu besitzen. Ebenfalls nicht einberechnet ist der Zeitaufwand, der notwendig ist, bei negativen Entscheiden die verwaltungsrechtlichen Massnahmen durchzuführen und die Lagerverwaltung von eingezogenen Feuerwaffen sicherzustellen. Der vorliegende Entwurf würde zusammenfassend ausgedrückt zu einem dauerhaften Mehraufwand im Kanton Thurgau von mindestens 25 % führen, was mit entsprechenden Personalaufstockungen verbunden wäre.
4.16 Uri
Personelle Auswirkungen
Bei der Kantonspolizei Uri stehen heute im Dienst „Waffen und Sprengstoffe“ 70 Stellenprozente zur Verfügung. Eine systematische Schätzung des personellen Ressourcenbedarfs bei der Übernahme der geänderten EU-Richtlinie hat ergeben, dass neu für wiederkehrende Arbeiten (Bewilligungen, Registrie-rungen, Kontrollen usw.) mit rund 80 zusätzlichen Stellenprozenten gerechnet werden muss. Dies entspricht mehr als einer Verdoppelung des Arbeitsaufwands im Bereich Waffenrecht. Zusätzlich ist mit einem beträchtlichen einmaligen Aufwand durch Nach- und Neuregistrierungen zu rechnen.
Bei der Schätzung des Ressourcenbedarfs mussten Annahmen getroffen werden, weil zum heutigen Zeitpunkt unter Fachleuten vieles noch nicht klar ist. Beispielsweise ist nicht geklärt, wer als Sammler von Waffen gilt, beziehungsweise wer als Sammler anerkannt werden kann und wie die Sammlertätigkeit überprüft werden kann. Noch unklar ist auch, wie der Schiessnachweis ohne Vereinszugehörigkeit gehandhabt werden kann. Der effektive Mehraufwand
8 Der Kanton Thurgau geht davon aus, „dass unter anderem auch bereits registrierte Waffen neue Bewilligungen benötigen“ (vgl. aber Art. 42b Abs. 2 Bst. a des Vorentwurfs).