Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/79: Genehmigung des Rahmenübereinkommens über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft · 8 Seiten
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einer Ratifikation zu.
4.2 Wichtigste Inhalte der Stellungnahmen
4.2.1 Kantone
Mit Ausnahme von SZ stufen alle Kantone die Konvention von Faro als wichtige Ergänzung der bestehenden Kulturkonventionen des Europarats ein und unterstreichen ihre Bedeutung für die Förderung der kulturellen Vielfalt, der kulturellen Teilhabe und der kulturellen Nachhaltigkeit. Sie unterstützen das Verständnis des Kulturerbes als Ressource für die nachhaltige Entwicklung und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie weisen darauf hin, dass das Übereinkommen mit dem Brückenschlag zwischen Menschenrechten und Kulturerbe dieses erfolgreich der politischen
Vereinnahmung zu entziehen vermöge.
Sie teilen die Auffassung des Bundesrats, dass aus einer Ratifikation kein gesetzgeberischer
Handlungsbedarf entsteht und sie schätzen die weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten bei der Umsetzung. Viele erhoffen sich insbesondere Anstösse im Bereich Vermittlung und Schulunterricht.
Während die meisten Kantone mit dem Bundesrat einig sind, dass die Umsetzung im Rahmen der bestehenden Verfahren und der vorhandenen Ressourcen möglich ist, äussern einige Kantone diesbezüglich leise Vorbehalte. AR, BS, TG und ZH betonen, dass die Ressourcen der Kantone bei der Umsetzung nicht zusätzlich belastet werden dürfen. BS beantragt eingehendere Informationen zum Monitoring (Art. 15) und zur internationalen Zusammenarbeit (Art.17). FR weist darauf hin, dass der Bund für eine erfolgreiche Umsetzung Koordinationsleistungen erbringen müsse, für die er die nötigen Finanzmittel vorzusehen habe. ZH fordert den Bund auf, in den Bereichen Normen und Qualitätsstandards aktiver zu werden.
SZ anerkannt zwar die mit der Konvention von Faro verfolgten Ziele, lehnt aber eine Ratifikation ab. Einerseits gewährleiste die Schweiz diese Ziele bereits heute weitgehend und andererseits sei die Entwicklung des supranationalen Rechts nicht absehbar.
4.2.2 Politische Parteien
Die Grünen und die SPS unterstützen die Ratifikation der Konvention von Faro mit Nachdruck. Die SPS führt aus, dass sich die Schweiz damit zur Förderung von Stabilität und zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker bekenne. Sie hebt die Bedeutung des Übereinkommens im Kampf gegen die Zerstörung von Kulturerbe in bewaffneten Konflikten und gegen die Beschneidung kultureller Rechte hervor. Sie begrüsst eine verstärkte Orientierung der nationalen Kulturerbepolitik auf soziale Handlungsfelder.
Die FDP unterstützt bestehende Erhaltungsstrategien im Bereich Kulturerbe ausdrücklich. Einer Ratifikation der Konvention von Faro hingegen steht sie sehr kritisch gegenüber; ihr Nutzen sei nicht unmittelbar einsichtig. In den Augen der SVP bringt eine Ratifikation die Übernahme von
internationalen Bestimmungen und Regelungen ohne sichtbaren Nutzen für die Schweiz. Für sie bezweckt das Übereinkommen eine Gleichschaltung im Kulturbereich, die abzulehnen sei.
4.2.3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der Schweizerische Städteverband und die Städtekonferenz Kultur unterstützen das Übereinkommen und begrüssen die Bestrebungen des Bundesrats, diese zu ratifizieren. Sie verweisen zudem auf die Fragen des Kantons BS zum Monitoring (Art. 15) und zur internationalen Zusammenarbeit (Art.17).