Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/80: Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes · 9 Seiten
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3 Vernehmlassungsverfahren
Das Übereinkommen enthält Bestimmungen, die als wichtig im Sinne von Artikel 164 Absatz 1 BV zu qualifizieren sind, da ihre Umsetzung in der Schweiz in einem formellen gesetzlichen Rahmen erfolgen muss bzw. bereits erfolgt ist. Zudem bedingt der Beitritt zum Übereinkommen die Änderung geltenden Rechts, namentlich Anpassungen des Kulturgütertransfergesetzes sowie des Seeschifffahrtsgesetzes. Daraus ergibt sich, dass der Genehmigungsbeschluss dem fakultativen Referendum für völkerrechtliche Verträge gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 BV untersteht. Deshalb wurde nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061) eine Vernehmlassung durchgeführt.
Am 8. November 2017 hat das eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Auftrag des Bundesrates die Vernehmlassung zur Ratifikation des Übereinkommens der UNESCO über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes eröffnet.
Zur Stellungnahme eingeladen wurden 91 Adressaten: Die Kantone, die politischen Parteien, Dachverbände der Gemeinden, Städte und der Berggebiete, Dachverbände der Wirtschaft sowie Organisationen und Verbände in den Bereichen Kulturerbe, Kunsthandel und Schifffahrt. Bis zum Ende der Vernehmlassungsfrist am 14. März 2018 sind insgesamt 46 Stellungnahmen (davon drei spontan) eingegangen. Die Kantone NW und OW sowie zwei Verbände verzichten explizit auf eine Stellungnahme.
4 Ergebnisse
4.1 Zusammenfassung
Ratifikation des Übereinkommens der UNESCO zum Schutz des Unterwasser- Kulturerbes Kantone 27 24 20 31
Politische Parteien 13 5 4 -1
Dachverbände der Gemeinden, Städte,
3 1 1 - - Berggebiete
Dachverbände der Wirtschaft 8 2 - -2
Organisationen, Verbände und Forschungseinrichtungen aus dem Bereich Archäologie 40 14 14 - - / Kulturerbe Total Stellungnahmen 91 46 39 34