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Vernehmlassung 2017/80: Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes · 21 Seiten

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Übersetzung1

Übereinkommen über den Schutz des Unterwasser- Kulturerbes

Abgeschlossen in Paris am 2. November 2001

Von der Bundesversammlung genehmigt am

Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am

In Kraft getreten für die Schweiz am

(Stand...)

Die Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur,

die vom 15. Oktober bis 3. November 2001 in Paris zu ihrer 31. Tagung zusammengetreten ist,

in der Anerkennung dessen, wie wichtig das Unterwasser-Kulturerbe als integrierender Bestandteil des Kulturerbes der Menschheit und als besonders wichtiges Element in der Geschichte der Völker, Nationen und ihrer gegenseitigen Beziehungen hinsichtlich ihres gemeinsamen Erbes ist;

in der Erkenntnis, wie wichtig es ist, das Unterwasser-Kulturerbe zu schützen und zu bewahren, und dass die Verantwortung dafür bei allen Staaten liegt;

im Hinblick darauf, dass die Öffentlichkeit dem Unterwasser-Kulturerbe immer mehr Interesse und Wertschätzung beimisst;

überzeugt von der Bedeutung der Forschung, der Information und der Erziehung zum Schutz und zur Bewahrung des Unterwasser-Kulturerbes;

überzeugt, dass die Öffentlichkeit das Recht hat, die Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten zu geniessen, die sich aus einem verantwortungsvollen, nichtstörenden Zugang zum In-situ-Unterwasser-Kulturerbe ergibt, und dass die Erziehung der Öffentlichkeit zu besserer Kenntnis, zur Wertschätzung und zum Schutz dieses Erbes beiträgt;

in dem Bewusstsein dessen, dass das Unterwasser-Kulturerbe durch darauf gerichtete Tätigkeiten, die nicht genehmigt sind, bedroht ist und dass es erforderlich ist, strengere Massnahmen zu ergreifen, um solche Tätigkeiten zu verhindern;

1 Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechenden Ausgabe dieser Sammlung.