Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/80: Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes · 9 Seiten
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Die überwiegende Mehrheit der 46 Stellungnahmen spricht sich deutlich für die Ratifikation des Übereinkommens zum Schutz des Unterwasserkulturerbes durch die Schweiz aus: 39 Teilnehmer der Vernehmlassung befürworten eine Genehmigung des Übereinkommens; drei Teilnehmer begrüssen diese unter gewissen Bedingungen; vier stehen dem Ansinnen ablehnend gegenüber.
Mit Ausnahme des Kantons SZ begrüssen sämtliche Kantone Ziele, Grundzüge und Inhalte des Übereinkommens und sprechen sich grundsätzlich für eine Ratifikation aus. In den Augen der Kantone FR, NE, VS ist dies allerdings nur möglich, wenn der Bund dafür Mehrmittel vorsieht.
Die Parteien CVP, FDP, Grüne und SPS unterstützen den Antrag während die SVP eine Ratifikation explizit ablehnt.
Der Schweizerische Städteverband unterstützt den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen.
Die beiden Wirtschaftsverbände Centre patronal und Schweizerischer Gewerbeverband lehnen eine Ratifikation ab.
Sämtliche Stellungnahmen weiterer Kreise stammen von Organisationen, Verbänden oder For-
schungseinrichtungen im Bereich Archäologie und Kulturerbe. Sie alle unterstreichen die hohe Bedeutung des Übereinkommens und stimmen einer Ratifikation zu.
4.2 Wichtigste Inhalte der Stellungnahmen
4.2.1 Kantone
Mit Ausnahme von SZ stufen alle Kantone das Übereinkommen zum Schutz des Unterwasserkulturerbes als wichtiges Instrument zur Kulturgütererhaltung ein. Sie weisen darauf hin, dass eine Ratifikation das internationale Ansehen der Schweiz in der Betreuung ihres unterwasserarchäologischen Kulturerbes stärke, Anstösse für innovative Erhaltungsmassnahmen liefere, weltweit anerkannte Standards garantiere sowie den illegalen Handel mit Artefakten konsequent bekämpfe. Sie begrüssen die vorge-
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schlagenen Anpassungen am Kulturgütertransfergesetz vom 20. Juni 2003 und am Seeschifffahrts-
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gesetz vom 23. September 1953 und sie betonen, dass auch der Schutz des Unterwasserkulturerbes in den Binnengewässern ein wichtiger Aspekt des Übereinkommens darstelle.
In Bezug auf das Territorium der Schweiz teilen sie die Auffassung des Bundesrats, dass aus einer Ratifikation kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf entstehe und dass der rechtliche Schutz des Unterwasserkulturerbes mit den bestehenden Instrumenten garantiert werden könne.
Die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GE, GL, GR, JU, LU, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH empfehlen uneingeschränkt, dem Übereinkommen beizutreten.
Als Mitglieder der internationalen Bodenseekonferenz erhoffen sich die Kantone AR und TG dank dem Übereinkommen eine bessere Koordination der Schutzbemühungen auf dem Bodensee.
Der Kanton BS beantragt im Zusammenhang mit den vorgesehenen Anpassungen im Seeschifffahrtsgesetz zusätzliche Ausführungen zur Umsetzung der Meldepflicht, den Sanktionen sowie zur Schulung der Kapitäne und Besatzung.
Der Kanton VD lädt die Bundesbehörden ein, bei der Umsetzung darauf zu achten, dass diese tatsächlich im Rahmen der bestehenden Regeln, Prozesse und Ressourcen erfolgen kann. Er vermisst zudem Ausführungen des Bundesrats zur Art und Weise der internationalen Zusammenarbeit im Rah-