Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/82: Überführung der Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung ins Güterkontrollgesetz · 5 Seiten
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Rechtsgrundlage ungeeignet. Auch verstosse die Vorlage gegen das Willkürverbot der Bundesverfassung. Sie schade der Schweizer Glaubwürdigkeit in der Weltgemeinschaft sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Unscharfe Kriterien führten in der Praxis zu einer unverhältnismässig langen Bearbeitungsdauer der Exportkontrollanträge. Als Kompromiss wird die Formulierung
«Die Ausfuhrbewilligung wird verweigert, wenn die Güter eindeutig oder nachweislich als Repressionsmittel verwendet werden.»
vorgeschlagen. Zudem wird verlangt, dass die Möglichkeit für Generalausfuhrbewilligungen für Ausfuhren in die Länder des Anhangs 7 der Güterkontrollverordnung, auch für Güter zur Internet- oder Mobilfunküberwachung bestehen solle.
Der Schweizerische Gewerbeverband schliesslich ist gegen die Überführung der VIM ins GKG, da diese zu weit gefasst und unverhältnismässig sei. Weder in der Vorlage noch im erläuternden Bericht würden Einschränkungen zur Delegationsnorm gemacht. Dadurch erhalte der Bundesrat faktisch die freie Hand über die Einstufung von zivil und militärisch verwendbaren Gütern. Der Dachverband setzt sich für optimale wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen sowie für ein unternehmensfreundliches Umfeld ein und sieht diese Regelung als zusätzliches Exporthemmnis für innovative Produkte.
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