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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten

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Standortareal für die Oberflächenanlage

Beschrieb: Das Standortareal JO-3+ liegt im unteren Aaretal zwischen den Siedlungen Villigen und Böttstein. Es befindet sich in der Gemeinde Villigen auf der westlichen Aareseite und grenzt an das Gelände des Paul Scherrer Instituts (PSI). Am Gelände führt die Kantonsstrasse K 442 vorbei. Westlich des Standortareals steigt der «Geissberg» an, auf der östlichen Seite beträgt der Abstand zur Aare ca. 200 m.

Erschliessung: Das Standortareal ist durch die Kantonsstrasse K 442 erschlossen. Zusätzlich ist eine neue nicht öffentliche Verbindung ab dem Zwischenlager für radioaktive Abfälle (Zwilag) in der Gemeinde Würenlingen mit einer Brücke über die Aare und einem Erschliessungstunnel vorgesehen.

Ergebnis der sicherheitstechnischen Beurteilung des geologischen Standortgebiets

HAA-Gebiet: Das ENSI bewertet das geologische Standortgebiet Jura Ost für ein Tiefenlager für hochaktive Abfälle als geeignet. Die in Etappe 1 definierte Grenze des Standortgebiets bleibt unverändert bestehen. Da das Standortgebiet keine eindeutigen Nachteile im Vergleich zu anderen HAA-Standortgebieten aufweist und über ein genügendes Platzangebot verfügt, stimmt das ENSI dem Vorschlag der Nagra aus Sicht von Sicherheit und technischer Machbarkeit zu, das HAA-Standortgebiet Jura Ost in Etappe 3 vertieft zu untersuchen.

SMA-Gebiet: Das geologische Standortgebiet Jura Ost für ein Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle wird vom ENSI als geeignet bewertet. Die in Etappe 1 definierte Grenze des Standortgebiets bleibt unverändert bestehen. Da das Standortgebiet keine eindeutigen Nachteile im Vergleich zu anderen SMA-Standortgebieten aufweist und über ein genügendes Platzangebot verfügt, stimmt das ENSI dem Vorschlag der Nagra aus Sicht von Sicherheit und technischer Machbarkeit zu, das SMA-Standortgebiet Jura Ost in Etappe 3 vertieft zu untersuchen.

Ergebnis der sicherheitstechnischen Beurteilung der Oberflächenanlage

Das ENSI sieht aus Sicht von Sicherheit, technischer Machbarkeit und Sicherung keine grundsätzlichen Bedenken für die Platzierung einer Oberflächenanlage im Standortareal JO-3+.

Ergebnis der Beurteilung von Raumplanung und Umwelt der Oberflächeninfrastruktur

Eine Oberflächenanlage auf dem vorgeschlagenen Standortareal JO-3+ ist grundsätzlich mit den geltenden Plänen und Vorschriften des Bundes über die Nutzung des Bodens vereinbar. Zur kantonalen Richtplanung liegen keine ausgeprägten Konflikte vor. Es bestehen Konfliktpotenziale mit dem Forschungsbetrieb des PSI durch Erschütterungen während der Bauphase, mit den Schutzzielen des BLN-Objektes 1108 «Aargauer Tafeljura» sowie mit dem Jurapark Aargau. Der Standort PSI ist im Richtplan einerseits als Teil des Entwicklungsschwerpunkts von kantonaler Bedeutung Nr. 15 festgesetzt, und soll ausserdem als «Vorzugsgebiet Spitzentechnologie» von übergeordneter Bedeutung mit national ausgeprägter Spezialisierungen und Vernetzungen unterstützt werden.

Umweltseitig wäre mit einer Realisierung der Anlage gemäss der SÖW vor allem ein Flächenverbrauch für die Oberflächenanlage, ein Verlust von Fruchtfolgeflächen und die Beeinträchtigung eines Wildtierkorridors verbunden. Die Luft- und Lärmbelastungen durch die tiefenlagerbedingten Transporte werden als gering beurteilt.

Die ENHK hat in ihrer Stellungnahme vom 29. Oktober 2015 zum Standortareal JO-3+ die Beeinträchtigung des BLN-Objektes BLN 1108 durch eine Oberflächenanlage an diesem Ort als schwerwiegend eingestuft. Sie hat festgestellt, dass eine Beeinträchtigung des BLN-Schutzobjekts nur dann zulässig ist, wenn dessen grösstmögliche Schonung nachgewiesen werden kann.