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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten

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Dieser Nachweis liegt – soweit er zum gegenwärtigen Planungsstand erbracht werden kann – vor:

 Der Nachweis, dass das Vorhaben nicht ausserhalb des BLN-Schutzobjektes realisiert werden

kann, ist durch das Evaluationsverfahren des Sachplans erfolgt. Die alternativen Standortareale für eine Oberflächenanlage sind gesamthaft als weniger geeignet beurteilt worden und haben insbesondere bezüglich Grundwasserschutz und Rodungen deutlich schlechter abgeschnitten.

 Der Nachweis, dass innerhalb des BLN-Schutzobjektes der Standort mit der grösstmögliche

Schonung gewählt wurde, ist dadurch erbracht, dass das Standortareal JO-3+ an dessen äussersten Rand liegt und dass die objektspezifischen Schutzziele davon wenig tangiert werden. Das Standortareal schliesst an die bestehenden industriellen Anlagen des PSI in derselben Geländekammer an und führt das im kantonalen Richtplan festgelegte Siedlungsgebiet fort.16

Koordinationsbedarf

 Zu beachten sind die potenziellen Nutzungskonflikte im Standortgebiet Jura Ost: Innerhalb

des Standortgebiets befinden sich mineralische Rohstoffe für die Zementherstellung. Ein grossräumiger Abbau von Steinen und Erden oberhalb des Opalinustons im geologischen Standortgebiet Jura Ost kann zu einer Beeinträchtigung der Langzeitsicherheit führen. Weitere mögliche Nutzungskonflikte bestehen aufgrund potenziell vorhandener Kohlenwasserstoffe bzw. Kohle im unterlagernden Permokarbontrog sowie bezüglich Mineral- bzw. Thermalwasservorkommen und Geothermie.

 In Zusammenarbeit mit dem Standortkanton, den betroffenen Infrastrukturgemeinden sowie

mit dem PSI und insbesondere der Zwilag sind in Etappe 3 des Sachplanverfahrens verschiedene Erschliessungsvarianten sowie Synergiepotenziale (z. B. gemeinsame Nutzung von Flächen und Anlagen) zu evaluieren.

 Der Schutz von Fruchtfolgeflächen, des BLN-Objekts 1108 «Aargauer Tafeljura» und des Jura-

park Aargau sowie die Sicherstellung des ungestörten Forschungsbetriebs des PSI sind im Rahmen der Projektoptimierungen in Etappe 3 für den vorgeschlagenen Standort der Oberflächenanlage zu berücksichtigen. Wo eine Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen nicht vermieden werden kann, sind mögliche Kompensationsmassnahmen aufzuzeigen.

 Mögliche Nutzungskonflikte bestehen zum Substandort PSI des Entwicklungsschwerpunkts

von kantonaler Bedeutung Nr. 15, welcher im Richtplan auch als «Vorzugsgebiet Spitzentechnologie» bezeichnet ist.

Bei Bohrungen im geologischen Standortgebiet oder im Zugangsperimeter ist die ortsbezogene maximal zulässige Bohrtiefe zu berücksichtigen. Diese ist aus den vom ENSI zur Verfügung gestellten und nachgeführten Karten ersichtlich.

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16 Südlich des Standortareals befindet sich im Gebiet des BLN-Objekts 1108 eine noch nicht überbaute Industriezone, welche grosse Gebäudehöhen erlaubt.