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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten

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Verhandlungen über Abgeltungen und allfällige Kompensationsmassnahmen

Der Verhandlungsprozess für Abgeltungen und allfällige Kompensationsmassnahmen zwischen den jeweiligen Gemeinden der Standortregion, den Standortkantonen und den Entsorgungspflichtigen ist in einem Leitfaden konkretisiert.14

Der Leitfaden sieht vor, dass die Verhandlungen frühestens nach der Bekanntgabe des Standorts für die Vorbereitung des Rahmenbewilligungsgesuchs durch die Nagra, spätestens aber mit dem Abschluss der behördlichen Überprüfung des eingereichten Rahmenbewilligungsgesuchs beginnen sollen. Ziel der Verhandlungen ist eine vertragliche Regelung über Abgeltungen und gegebenenfalls über Kompensationsmassnahmen. Über die Verwendung, Verteilung und Bewirtschaf- tung der Abgeltungen und gegebenenfalls allfälliger Kompensationen soll eine für die Nach-Sachplan-Phase noch zu schaffende Organisation befinden, welche von der jeweiligen Standortregion getragen wird. Abgeltungen sollen von der Standortregion für kommunale und regionale Zwecke innerhalb des Wirkungsperimeters verwendet werden.

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14 ETH (2017): Verhandlungsrahmen («Leitfaden») für den Verhandlungsprozess von Abgeltungen / Kompensationen