Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/84: Genehmigung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen (Organhandelskonvention) und seine Umsetzung (Änderung des Transplantationsgesetzes) · 11 Seiten
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4 Umsetzung der Vorlage durch die Kantone
Fünf Kantone haben sich zu der Umsetzung der Vorlage und einer allfälligen Mehrbelastung durch die Kantone geäussert. Ein Kanton (NE) nimmt zur Kenntnis, dass die Verfolgung und Beurteilung einer Straftat im Zusammenhang mit Organhandel in der Kompetenz der Kantone liegt. Ein Kanton (OW) geht davon aus, dass die Ausweitung der Gerichtsbarkeit zu keinem grossen Anstieg an zusätzlichen Strafverfahren führen werde und sich die Mehrbelastung der Strafverfolgungsbehörden der Kantone in Grenzen halten werde. Zwei weitere Kantone (AR, ZH) teilen diese Einschätzung. ZH fügt zur Begründung seiner Einschätzung an, dass im Kanton Zürich seit Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes im Jahr 2007 erst zwei Verfahren wegen Widerhandlung gegen das Transplantationsgesetz geführt wurden. Ein Kanton (SG) ist der Meinung, dass es sich erst in der Implementationsphase zeigen werde, ob die Ausweitung der Gerichtsbarkeit Auswirkungen auf die Kantone haben werde.