Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/84: Genehmigung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen (Organhandelskonvention) und seine Umsetzung (Änderung des Transplantationsgesetzes) · 11 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
1 Vernehmlassung
1.1 Gegenstand der Vernehmlassung
Die Schweiz hat das Übereinkommen des Europarats vom 25. März 2015 (in Kraft seit 1. März 2018) gegen den Handel mit menschlichen Organen (Organhandelskonvention) am 10. November 2016 unterzeichnet. Die Vertragsparteien verpflichten sich dabei, ihre Gesetzgebung in Bezug auf Straftaten betreffend den illegalen Handel mit menschlichen Organen anzupassen, die Rechte der Opfer zu schützen und international zusammenzuarbeiten. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der Konvention bereits weitgehend. Einige punktuelle Anpassungen des Transplantationsgesetzes sind aber notwendig, um schärfer gegen den Organhandel im In- und Ausland vorgehen zu können.
Der Bundesbeschluss zur Genehmigung der Organhandelskonvention und ihrer Umsetzung (Änderung des Transplantationsgesetzes) wurde einer Vernehmlassung unterzogen. Der Vorentwurf wurde durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erarbeitet. Der Vorentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes beinhaltete im Wesentlichen die Ausdehnung der Gerichtsbarkeit auf Organhandelsdelikte, welche durch Schweizerinnen und Schweizer im Ausland begangen werden.
1.2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat im Auftrag des Bundesrats zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen (Organhandelskonvention) und seiner Umsetzung (Änderung des Transplantationsgesetzes) vom 22. November 2017 bis zum 8. März 2018 eine Vernehmlassung nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c des Vernehmlassungsgesetzes1 durchgeführt.
Die Vernehmlassungsunterlagen und die Stellungnahmen sind auf folgender Internetseite publiziert: http://www.bag.admin.ch/organhandelskonvention.
1.3 Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen
Es gingen insgesamt 47 Rückmeldungen ein, wobei sieben Stellen explizit auf eine Stellungnahme verzichtet haben. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen ist im Anhang zu finden.
Kategorie Anzahl expliziter Stellungnahmen Stellungnahmen Total begrüsste Verzicht begrüsste VLT nicht-begrüsste Antworten VLT2 VLT
Kantone (inkl. Konfe- 27 3 23 -26
rungen)
renz der Kantonsregie- Politische Parteien 13 0 5 -5
Dachverbände 11 3 0 -3
Übrige Organisationen 73 1 9 313
Total 124 7 37 347
Es haben 23 Kantone eine Stellungnahme eingereicht (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, VD, VS, ZG, ZH), und drei Kantone (LU, SZ, UR) haben formell auf eine Stellungnahme verzichtet. Drei Dachverbände (SAGV, SGV, SSV) haben ebenfalls explizit auf eine Stellungnahme verzichtet. Fünf Parteien (BDP, EVP, FDP, SPS, SVP) und zwölf Organisationen (CP, FMH, GDK, GE-KVG, H+, KSSG, PLDO, SAMW, SKG, SSK, swissuniversities, UNIGE) haben eine Stellungnahme eingereicht, darunter drei (CP, SKG, UNIGE), welche nicht explizit begrüsst wurden. Eine begrüsste Organisation (KKJPD) hat formell auf eine Stellungnahme verzichtet.
2 Stellungnahmen zur Genehmigung der Konvention
Die Absicht zur Genehmigung der Organhandelskonvention und die vorgeschlagene Änderung des
1 SR 172.061
2 Vernehmlassungsteilnehmende