Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/84: Genehmigung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen (Organhandelskonvention) und seine Umsetzung (Änderung des Transplantationsgesetzes) · 11 Seiten

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3.3.2 Verwendung zu anderen Zwecken

SPS begrüsst, dass der Änderungsentwurf insbesondere auch den illegalen Handel mit menschlichen Organen zu anderen Zwecken als der Transplantation einschliesst. Dies könne sich möglicherweise auf die wissenschaftliche Forschung, die Aus- und Weiterbildung und die Verwendung von Organen zur Wiederherstellung oder Devitalisierung von Geweben oder Zellen beziehen.

3.4 Weitere Themen

3.4.1 Unentgeltlichkeit der Spende und aufgeklärte Einwilligung

Swissuniversities bedauert es, dass die Revision des Gesetzes nicht zum Anlass genommen wurde, eine Diskussion darüber zu lancieren, dass mit unentgeltlich gespendeten Gewebe und Zellen kommerzielle Produkte (z.B. Transplantatprodukte, Medizinprodukte) hergestellt und Profit gemacht würde, ohne dass die Spenderin oder der Spender am Profit beteiligt sei. Es müsse auch diskutiert werden, inwieweit die Spenderin oder der Spender von Gewebe oder Zellen darüber aufgeklärt werden müsse, dass diese zur Herstellung eines kommerziellen Produktes verwendet würden. Auch die Rolle von Biobanken und von Swissmedic müsse dabei diskutiert werden.

3.4.2 Meldepflicht

VD befürchtet, dass, bei einer Umsetzung der Regelung einer Anzeigepflicht des Arztes, dies zu einem Interessenkonflikt führen und zur Folge haben könnte, dass die transplantierte Person oder der Organspender die notwendigen Behandlungen für das Leben nach der Transplantation nicht mehr in Anspruch nehmen würde.

Auch GDK merkt an, dass bei der Umsetzung der Konvention darauf zu achten sei, dass die vorgesehene Meldepflicht von Organhandelsfällen nicht zu einer Instrumentalisierung medizinischer Fachpersonen führt. Diese Gefahr bestehe, da die Meldung illegal transplantierter Patienten in erster Linie bei den behandelnden Fachärzten liegen dürfte. Eine Meldepflicht stehe aber im Konflikt zur ärztlichen Schweigepflicht.

3.4.3 Widerspruchslösung

VD möchte, dass Fragen im Zusammenhang mit den Modalitäten der Spenderzustimmung in die Überlegungen zur Ratifizierung der Konvention und der damit verbundenen Änderung des Transplantationsgesetzes einbezogen werden. Die Einführung der mutmasslichen Zustimmung in Verbindung mit einem nationalen Namensregister würde die Zahl der potenziellen Spender erhöhen und viele Leben retten.

3.4.4 Menschenhandel

VD hebt hervor, dass die nationalen Mittel für Programme zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels aufgestockt werden müssten, um die Ziele der Konvention, insbesondere im Hinblick auf Präventivmassnahmen und den Schutz und die Betreuung der Opfer, in vollem Umfang zu erreichen.

3.4.5 Allokation

H+ hält fest, dass sicherzustellen sei, dass solide Organe in der Schweiz ausschliesslich via Swisstransplant zugeteilt würden, ein Transplantations-Koordinator sei weiterhin notwendig.

ZH fordert, dass von einer national zentralisierten Allokation der Gewebe im Zusammenhang mit Hornhäuten, Skleren und Amnionmembranen abzusehen sei, da die Ausgestaltung einer solchen Allokation

– im Gegensatz zur Allokation von lebenswichtigen Organen – kaum sinnvoll möglich sei und ein bisher gut funktionierendes System ohne Notwendigkeit grundlegend geändert und verkompliziert würde.

3.4.6 Organmangel

SPS ermutigt den Bund nachdrücklich, seine Anstrengungen zur Förderung der Organspende fortzusetzen und seine Kompetenzen, die sich aus der Teilrevision des kürzlich erlassenen Transplantationsgesetzes ergeben, voll auszuschöpfen, um die Zahl der Organspender zu erhöhen. Dies sei der beste Weg, um dem Handel mit menschlichen Organen entgegenzuwirken. Der Mangel an Organen könnte die Schweiz in Zukunft besonders gefährdet machen. Auch die Glaubwürdigkeit des Transplantationssystems stehe auf dem Spiel.