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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten

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Vernehmlassung

16 Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV)

16.1 Ausgangslage

Die ISLV wurde im Rahmen der AP 14–17 neu konzipiert und strukturiert sowie im Jahre 2015 geringfügig angepasst. Die in der Verordnung aufgeführten Informationssysteme unterstützen mit ihren Daten die Bundesaufsicht und die Berichterstattung sowie den Vollzug der Landwirtschaftsgesetzgebung in den Kantonen. Diese Systeme schaffen mehrheitlich Synergien mit Systemen ausserhalb der Landwirtschaft wie beispielsweise der Lebensmittelsicherheit, dem Veterinärwesen oder der Bundesstatistik.

Zukünftig sollen die Daten für eine administrative Vereinfachung der Dateneingabe und -weitergabe durch die Landwirte einem erweiterten Benutzerkreis zugänglich gemacht werden. Weiter erfolgt eine klare Trennung von landwirtschaftlichen und veterinärrechtlichen Regelungen bezüglich Erhebung und Erfassung der Daten zu Verwaltungsmassnahmen und Strafverfahren.

16.2 Wichtigste Änderungen im Überblick

Den wesentlichsten Verordnungsänderungen ist gemeinsam, dass eine einfachere Nutzung der vorhandenen Applikationsdaten primär aus dem Internetportal Agate, aus AGIS (agrarpolitisches Informationssystem), Acontrol (Kontrolldaten) und HODUFLU (Nährstoffflüsse in der Landwirtschaft) ermöglicht werden soll. Hierzu wird die Ermächtigung der betroffenen Personen neu auf dem elektronischen Weg z. B. über das Internetportal Agate eingeholt.

Künftige Agate-Benutzer werden vom Aufwand der individuellen Selbstregistrierung entbunden. Wenn sie bereits in einer Applikation erfasst sind, die neu ans Internetportal angebunden werden soll, sollen sie „en masse“ über einen definierten Prozess als Benutzer ins Portal aufgenommen werden.

Zum Vollzug der Berg- und Alpverordnung soll ein vereinfachter Bezug von einzelbetrieblichen Daten mit dem Fokus auf die Gebietszugehörigkeit ermöglicht werden.

16.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Artikel 6 bis 8

Im System Acontrol werden nur noch die Informationen zu Verwaltungsmassnahmen und Strafverfahren erfasst, welche für den Vollzug und die Oberaufsicht im Bereich der Direktzahlungen, weiteren Beiträgen und der Hygiene in der pflanzlichen Primärproduktion benötigt werden. Die veterinärrechtlichen Verwaltungsmassnahmen und Strafverfahren sollen auf Antrag des Gemeinsamen Ausschusses Asan, einem Gremium bestehend aus Vertretern des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie der Kantonstierärzte, nicht mehr in Acontrol und nur noch in Asan (dem Informationssystem für Vollzugsdaten des öffentlichen Veterinärdienstes) erfasst werden. Zur Vereinfachung werden im Artikel 6 die Informationen zu allgemeinen Vollzugsmassnahmen und Strafverfahren (bisher Buchstabe e) und die Informationen zu Kürzungen von Beiträgen (bisher Buchstabe f) unter Buchstabe e „Informationen zu Verwaltungsmassnahmen und Strafverfahren“ zusammengeführt.

Artikel 21

Die Benutzerdaten gelangen aktuell auf zwei Wegen ins Internetportal Agate:

a) Die Daten werden über eine Schnittstelle automatisch aus AGIS bezogen. Diese AGIS-Daten stammen aus den Kantonssystemen und wurden von diesen plausibilisiert.

b) Die Daten werden von der Benutzerin oder dem Benutzer als Selbstregistrierer eigenhändig eingegeben.

Neu ist eine vereinfachte Integration von bereits elektronisch verfügbaren Benutzerdaten bei der Neuanbindung eines Teilnehmersystems an Agate oder einer periodischen Aktualisierung von Benutzerdaten anstelle der individuellen Selbstregistrierung vorgesehen. Von Agate zwingend benötigte Daten nach Artikel 20 Absatz 2 sollen über einen definierten Prozess automatisch ins Internetportal Agate