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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten
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Ziff. 5.5
Aufgehoben
Ziff. 6.5
6.5 Beitrag für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen
6.5.1 Der Beitrag beträgt 35 Franken pro GVE und Jahr.
Ziff. 6.6
6.6 Beitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau
6.6.1 Der Beitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau wird
ab dem zweiten Punkt wie folgt gewährt:
Anzahl Punkte Beitrag je Hektar angemeldeter Rebfläche
a. 2 400 Fr.
b. 3 550 Fr.
c. 4 700 Fr.
d. 5 850 Fr.
e. 6 1000 Fr.
6.6.2 Der Bonusbeitrag beträgt 10 Prozent des Beitrages nach Ziffer 6.6.1.
Ziff. 6.7
6.7 Beitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Zucker-
rübenanbau
6.7.1 Der Beitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Zucker-
rübenanbau wird wie folgt gewährt:
Anzahl Punkte Beitrag je Hektar angemeldeter Fläche mit Zuckerrüben
a. 1 200 Fr.
b. 2 400 Fr.
c. 3 600 Fr.
d. 4 800 Fr.
e. 5 1000 Fr.
6.7.2 Der Bonusbeitrag beträgt 10 Prozent des Beitrages nach Ziffer 6.7.1.