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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten
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Anhang 6a (Art. 82e Abs. 1-3)
Beitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau
1 Verzicht auf Herbizide
in Punkten
a. Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden zwischen den Reihen;1
eingesetzt.
unter dem Stock wird Herbizid nur auf einer Breite von 50 cm b. Vollständiger Verzicht auf Herbizide.2
c. Vollständiger Verzicht auf Herbizide auf Flächen, welche für3
den Hangbeitrag für Rebflächen nach Artikel 45 Absatz 1 bei-
tragsberechtigt sind.
2 Verzicht auf Fungizide und limitierter Kupfereinsatz
in Punkten
a. Ab der Blüte werden nur noch Fungizide gemäss der Liste1
schränkt.
«Pflanzenschutzmittel für den Rebbau 2018»13eingesetzt. Der Einsatz von Kupfer ist auf 3 kg pro Hektar und Jahr beb. Fungizide werden nur gemäss der Liste «Pflanzenschutzmittel2
auf 3 kg pro Hektar und Jahr beschränkt.
für den Rebbau 2018» eingesetzt. Der Einsatz von Kupfer ist c. Flächen mit pilzresistenten Sorten gemäss der Liste des BLW3
«Pilzresistente Sorten»14: Fungizide werden nur gemäss der
Liste «Pflanzenschutzmittel für den Rebbau 2018» eingesetzt.
Der Einsatz von Kupfer ist auf 1 kg pro Hektar und Jahr be-
schränkt.
13 Die Liste ist abrufbar unter www. agroscope.admin.ch > Themen > Pflanzenbau > Weinbau > Pflanzenschutz im Rebbau > Empfehlungen > Pflanzenschutzmittel für den Rebbau 2018.
14 Offizielle BLW-Liste „Pilzresistente Sorten“ abrufbar unter www.blw.....