Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/91: Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) · 67 Seiten
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Das Verbot der Abgabe von Tabakprodukten an Minderjährige wird breit begrüsst, wie auch die Regelungen zu den Testkäufen. Aus Gesundheitskreisen kommt die Forderung, dass der Verkauf an Automaten deshalb verboten sein müsste, weil die anvisierte Einschränkung nur lückenhaft funktioniere. Mehrere Kantone begrüssen, dass die Gelegenheit genutzt wird, um auch Testkäufe für Alkohol einzuführen, damit bei Alkohol und Tabak dann abgestimmte Regeln gelten.
In Bezug auf die Werbung verlangen bürgerliche Kreise die Streichung der im Vorentwurf enthaltenen neuen Tabakwerbeverbote (z.B. in Gratiszeitungen), da dies dem Parlamentsauftrag zuwiderlaufe und über den Status Quo hinausgehe. Gesundheitsorganisationen verlangen dagegen umfassende Werbeverbote, oder zumindest eine Kompatibilität mit der WHO-Tabakkonvention (Einschränkungen der Verkaufsförderung, Meldung der Tabakwerbeausgaben). Die Kantone begrüssen die Möglichkeit weitergehende Werbeverbote beschliessen zu können. Die SVP lehnt dies ab.
Beim Täuschungsschutz verlangen Wirtschaftskreise, dass sie gewisse Aussagen zum reduzierten Risiko von alternativen Tabakprodukten machen dürfen.
Zudem sind gemäss den Kantonen technische Details auf Verordnungsstufe zu regeln. Der Verband der Kantonschemiker (VKCS) wünscht eine Klärung der Zuständigkeit bei der Koordination der Vollzugsaktivitäten von Bund und Kantonen.
Das Verbot des Konsums von E-Zigaretten und erhitzten Tabakprodukten in Räumen mit Rauchverbot, wird mit einer Ausnahme von allen Kantonen begrüsst. Auch die Parteien EVP, GLP, GPS und SP,
sowie die Gesundheitsorganisationen, begrüssen diese Regelung. Die Branche der E-Zigaretten wünscht Ausnahmen für ihre Produkte, während für die Parteien FDP, SVP und die Tabak-Branche auch der Konsum von erhitzten Tabakprodukten in Räumen mit Rauchverbot zugelassen sein müsste.
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