Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/91: Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) · 67 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1. Das Tabakproduktegesetz

Das neue Gesetz soll die Tabakprodukte regeln, die nicht mehr im Lebensmittelgesetz erfasst sind. Wichtige neue Aspekte sind die Abgabe an Minderjährige und die Legalisierung von Snus. Mit dem Vorschlag sollen neben den Anforderungen für klassische Tabakprodukte auch alternative Produkte geregelt werden.

Der erste Entwurf eines Bundesgesetzes über Tabakprodukte (TabPG) wurde vom Parlament mit Beschluss vom 8. Dezember 2016 zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Bundesrat hat den Auftrag erhalten, das Tabakproduktegesetz anzupassen. Drei Aspekte stehen dabei im Vordergrund: Erstens sollen das Mindestalter von 18 Jahren für die Abgabe von Tabakprodukten

schweizweit festgelegt, die rechtliche Grundlage für Testkäufe geschaffen sowie das Verbot von speziell an Minderjährige gerichteter Werbung verankert werden. Zweitens sollen die wichtigsten Punkte der heutigen Verordnung über Tabakprodukte in das Gesetz überführt werden; davon explizit ausgenommen sind weiterführende zusätzliche Einschränkungen der Werbung, der Verkaufsförderung und des Sponsorings. Zu verzichten ist insbesondere auch auf die Meldung der Werbe- und Marketingaufwendungen. Drittens sollen Alternativprodukte, insbesondere E-Zigaretten und Snus, differenziert geregelt werden.

Das neue Gesetz wurde im Anschluss an die Revision des Lebensmittelrechts (i.K. seit dem 1. Mai 2017) erarbeitet, welche die Tabakprodukte vom Geltungsbereich ausnimmt. Der vorliegende Vorentwurf übernimmt teilweise die heutige Regelung aus dem Lebensmittelbereich, und enthält einige Änderungen und Neuerungen.

Die Toxizität der Tabakprodukte hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit. In der Schweiz verursacht der Tabakkonsum jährlich knapp 9500 Todesfälle, von denen 39 % mit Herz-Kreislauf-

Krankheiten, 42 % mit Krebserkrankungen und 19 % mit Atemwegserkrankungen zusammenhängen. Diese Zahl ist fast fünfmal so hoch wie die Gesamtzahl der Todesfälle, die auf Verkehrsunfälle (296), den Konsum illegaler Drogen (121), Tötungsdelikte (229) und Suizide (1037) zurückzuführen sind. Der Tabakkonsum, verantwortlich für fast 15 % der Todesfälle in der Schweiz, ist die häufigste vermeidbare Todesursache. Zudem leiden 400 000 Personen an einer nicht reversiblen Erkrankung der Atemwege, der Chronisch Obstruktiven Lungenkrankheit (CPOD); 85 % von ihnen sind Raucherinnen und Raucher.

Nachdem der Konsum zu Beginn der 2000er-Jahre eine klar rückläufige Tendenz verzeichnete, stagniert der Anteil der Konsumierenden in der Bevölkerung seit ca. 10 Jahren. Zurzeit rauchen 27 % der Personen ab 15 Jahren ein oder mehrere Tabakprodukte – und 19 % rauchen täglich.1 Bei den 15- bis 24-Jährigen Männern rauchen 34 % und bei den Frauen 29%. Demgegenüber ist der Konsum von Tabakprodukten zum Erhitzen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen gering. Die Prävention des Tabakkonsums ist Teil der Nationalen Strategie zur Prävention nicht-übertragbarer Krankheiten 2017-2024 (NCD-Strategie), welche am 6. April 2016 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Die Strategie zielt darauf ab, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die tabakbedingten Todes- und Krankheitsfälle in der Schweiz reduzieren. Die Strategie setzt auf Verhaltens- und Verhältnisprävention. Die NCD-Strategie ist Teil des umfassenderen Programms Gesundheit 2020.

2 Zum Vernehmlassungsverfahren

2.1. Vernehmlassungsverfahren

Die Vernehmlassung wurde vom 8. Dezember 2017 bis zum 23. März 2018 durchgeführt. Die eingegangenen 1284 Stellungnahmen sind seit Ende April 2018 online publiziert. Aufgrund der grossen Anzahl Stellungnahmen kann dieser Bericht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Für die weite-

1Schweizerische Gesundheitsbefragung 2017, Bundesamt für Statistik.

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