Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/91: Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) · 67 Seiten

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Zusammenfassung Zum überarbeiteten Entwurf des Tabakproduktegesetzes wurde vom 8. Dezember 2017 bis 23.

März 2018 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Es wurden 1284 Stellungnahmen ein-

gereicht. Konsens besteht hinsichtlich der Einführung des Abgabealters von 18 Jahren und den Testkäufen zur Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmung. Auch wird die Legalisierung des Handels mit nikotinhaltigen E-Zigaretten breit begrüsst. Bei den anderen Themen gehen die Meinungen wie schon bei der ersten Vernehmlassung im Jahr 2014 weit auseinander. Die CVP stimmt dem Entwurf zu. FDP und SVP sind der Meinung, dass die Vorgaben des Parlaments nur

halbherzig umgesetzt wurden. EVP, GPS und SP bemängeln die fehlenden Präventionsmass-

nahmen aufgrund der verlangten Anpassungen durch das Parlament. Die SVP möchte auf das

Ausführungsrecht verzichten, Import und Export nicht regeln und keine Bestimmung zur inter-

nationalen Zusammenarbeit.

Im Allgemeinen sind die bürgerlichen Kreise um die SVP, die FDP und die Wirtschaftsorganisationen der Meinung, dass der neue Entwurf deutlich besser ist als der erste. Bemängelt wird eine ungenügende Differenzierung bei der Regelung von weniger schädlichen Produkten (erhitzte Tabakprodukte, E-Zigaretten, Snus) und vor allem die Werbeeinschränkungen.

Für die meisten Gesundheitsorganisationen und die Parteien EVP, GPS und SP, sowie mehrere hundert Vertreterinnen verschiedener medizinnaher universitärer Einrichtungen und privater Ärztinnen und Ärzte, ist der Entwurf eine zurückzuweisende Täuschung, da sich das Ziel des Gesetzes (Gesundheitsschutz) aufgrund fehlender Massnahmen nicht erreichen lässt.

Die E-Zigarettenbranche wünscht sich einen Regelungsrahmen, der ihre Produkte fördert und den Konsum von Tabakprodukten unattraktiv macht.

Das definierte Ziel des Gesetzes wird im Allgemeinen breit akzeptiert. Einige Kantone und Gesundheitsorganisationen möchten zusätzlich die Reduktion des Konsums im Zweckartikel verankern. Umgekehrt möchten die SVP Waadt, die Zigarettenhersteller und einige Wirtschaftsorganisationen ausschliesslich eine Einschränkung der schädlichen Auswirkungen des Konsums anvisieren.

Es gibt einen breiten Konsens darüber, dass E-Zigaretten integral in diesem Gesetz geregelt und nicht mehr als Gebrauchsgegenstände im Sinne des Lebensmittelgesetzes betrachtet werden sollen. Der Geltungsbereich des Gesetzes soll gemäss 20 Kantonen, der SP und der Gesundheitsorganisationen grundsätzlich auf die nikotinfreien E-Zigaretten erweitert werden, wobei die E-Zigaretten-Branche dies ablehnt. Mit Ausnahme einiger Kantone, der EVP und von Gesundheitskreisen wird die Snus-

Legalisierung begrüsst.

Bürgerliche Kreise erwarten, dass der Bundesrat nikotinhaltige Produkte, die künftig im Markt erscheinen, dem Gesetz unterstellen kann.

Betreffend die Zusammensetzung von Tabakprodukten wird das Prinzip eines Übergangs von einer Positivliste zu einer Negativliste im Allgemeinen begrüsst. Für die Zigarettenhersteller sollen in der Schweiz im Unterschied zur EU weiterhin Mentholzigaretten angeboten werden können.

Was die Verpackungen anbelangt, verlangen mehrere Kantone und Gesundheitskreise, dass maximale Volum von E-Zigaretten-Nachfüllungen an die EU-Vorgaben angepasst werden.

Fünf Kantone, die EVP und Gesundheitskreise verlangen neutrale Packungen für Tabakprodukte oder zumindest eine EU-Kompatibilität, mit grossen Bildwarnhinweisen. Mehrere Parteien verlangen Identifikationsmerkmale und ein Rückverfolgbarkeitssystem, um den illegalen Handel einzudämmen.

Einzelne Kantone und Wirtschaftskreise möchten an der aktuellen Schadstoffkennzeichnung bei Zigaretten (Teer, Nikotin, Kohlenmonoxid) festhalten und auch Begriffe wie «natürlich» erlauben. Auch Aussagen zum tieferen Risiko gewisser Produkte sollen möglich sein. Einige Tabakhändler möchten zudem keine Abverkaufsfristen für Produkte mit nicht aktuellen Warnhinweisen.

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