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Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 2 Seiten
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e. Das Kandidaturkomitee gründet spätestens bis zur Vergabe der Spiele eine nicht-gewinnorientierte Trägerorganisation, die in der Lage ist, den Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Planung und der Organisation der Winterspiele nachzukommen.
f. Eine vom Bundesrat delegierte Person darf in sämtlichen Entscheidgremien mit beratender Stimme Einsitz nehmen.
g. Das Kandidaturkomitee legt ein Konzept vor, mit dem aufgezeigt wird, dass bei der Organisation und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 die Anforderungen des Umweltschutzes, der Raumplanung und der nachhaltigen Entwicklung vorbildlich umgesetzt werden.
h. Die Verwendung eines allfälligen Gewinns der Trägerorganisation wird in einer Subventionsvereinbarung geregelt.
Art. 3 Mittelfreigabe
Der Bundesrat gibt die von der Trägerorganisation beantragten Mittel entsprechend dem Projektfortschritt in Tranchen von höchstens 100 Millionen Franken frei.
Art. 4 Garantien des Bundes gegenüber dem IOC
Der Bund leistet gegenüber dem IOC insbesondere folgende Garantien:
a. eine Garantie betreffend Respektierung der Olympischen Charta, besonders hinsichtlich der Verhinderung von Diskriminierung eines Landes oder einer Person aufgrund von Geschlecht, Religion, Sprache, sexueller Orientierung oder politischer Haltung resp. hinsichtlich Ergreifung der notwendigen Massnahmen zur Prävention von Korruption, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen;
b. eine Garantie zur Sicherstellung aller notwendigen Massnahmen zum Kampf gegen Doping, in Übereinstimmung mit den entsprechenden internationalen Vereinbarungen und dem World Anti-Doping Code;
c. eine Garantie, dass die aktuelle Gesetzgebung in der Schweiz den Schutz der kommerziellen Rechte des IOC angemessen gewährleistet.
Art. 5 Schlussbestimmung
1Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum
2Er tritt zusammen mit dem Bundesbeschluss vom…4 über einen Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an die Sicherheitskosten der Kantone für die Olympsichen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz und den Bundesbeschluss vom…5 über die Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz in Kraft.
4 BBl…
5 BBl…