Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/11: Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) · 48 Seiten
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V-NISSG – Ergebnisbericht der Vernehmlassung
Kurzübersicht
Es sind insgesamt 235 Rückmeldungen eingegangen. Stellung genommen haben 25 Kantone und 1 Konferenz (GDK), 4 politischen Parteien (CVP, FDP, SP und SVP), 58 Dachverbände, Organisationen und Firmen (nachstehend zusammengefasst unter "Organisationen") sowie 144 Absender mit identischen Stellungnahmen zum Thema Schall. Bei 3 Rückmeldungen (Kanton SZ, SAV und curafutura) wurde ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
25 Kantone, die GDK, zwei Parteien (SP und CVP) und 23 Organisationen begrüssen grundsätzlich die Regelungen der neuen Verordnung.
Eine Partei (FDP) und 22 Organisationen haben Vorbehalte zu einzelnen Teilen der Verordnung. Vorbehalte zum angedachten Vollzug äussert der Verband der Kantonschemiker (VKCS). Vorbehalte zur Regelung der Solarien haben die FDP und im Bereich der Laserpointer die Flughäfen Genf und Zürich, sowie die Schweizerische Astronomische Gesellschaft (SAG). Ebenfalls Vorbehalte haben 144 Stellungnehmende, die mit einer identischen Stellungnahme äussern, dass ihnen die Integration der bestehenden Schall- und Laserverordnung in die V-NISSG sinnvoll erscheint, sie allerdings mit den vorgeschlagenen Anpassungen vor allem bei Veranstaltungen mit Schall nicht einverstanden sind.
14 Organisationen und Verbände lehnen die Verordnung explizit ab. Centre Patronal (CP), der Schweizer Gewerbeverband (SGV), die SVP und der Solarien Verband Schweiz (Photomed) lehnen die neue Verordnung vor allem auf Grund der Regelungen zu den Solarien ab, da die V-NISSG den Weiterbestand einer ganzen Branche gefährde.