Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/11: Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) · 48 Seiten

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V-NISSG – Ergebnisbericht der Vernehmlassung

Die SPS begrüsst die Vorlage und die vorgeschlagenen Massnahmen, da bestehende Lücken geschlossen werden und wichtige Schritte unternommen werden, um die Gesundheit der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen von nichtionisierende Strahlung (NIS) und Schall zu schützen.

Der SSV und der SGB unterstützen die vorliegende Verordnung, da die vorgesehenen Massnahmen die Sicherheit für die Bevölkerung erhöhen.

21 Organisationen und Verbände (Aefu, Aerosuisse, AESI, AGS, Asebip, ASPIL, AT-CH, Berenis, Cercle Bruit, FMH, H+, KL CH, PH CH, FSK, SGDV, SGKM, SGML, SSPH+, SUVA, SwissClinitech und VST) begrüssen grundsätzlich die Vorlage. Asebip und ASPIL unterstützen ausdrücklich die Regelungen bei der Verwendung von Produkten zu kosmetischen Zwecken.

Die KL CH begrüsst das Bundesgesetz und die V-NISSG, insbesondere die Bestimmungen über die Information aller Nutzer/-innen sowie das Verbot der Solariennutzung für Minderjährige.

Berenis, SSPH+ und PH CH begrüssen die in der Verordnung getroffenen Massnahmen grundsätzlich.

Diese drei Stellungnehmenden sowie die FMH und die Aefu finden es ein Manko, dass die V-NISSG medizinische Geräte, welche nicht-ionisierende Strahlung verwenden, nicht regelt.

Die Aefu begrüssen den hier vorgeschlagenen Vollzug des NISSG. Den Aefu und der FMH ist es ein grosses Anliegen, dass das BAG gestützt auf Artikel 6 NISSG eine nachhaltige Informationsstrategie entwickelt und koordiniert mit dem Ziel der Öffentlichkeit das nötige Wissen zu vermitteln, um moderne Informations- und Kommunikationstechnologien selbstverantwortlich gesundheitsverträglich nutzen zu können.

3.2.2 Vorbehalte

23 Stellungnehmende haben Vorbehalte gegenüber bestimmten Abschnitten der Verordnung. 144 materiell identische Stellungnahmen zur Integration der SLV äussern insbesondere Vorbehalte gegenüber den Anpassungen zur bestehenden SLV.

Die FDP hat Vorbehalte bezüglich der Regelungen zu Solarien. Die Regelungen zu Solarien, vor allem das Solariumverbot für Minderjährige, findet sie zu restriktiv.

Der VCKS findet den angedachten Vollzug zu ineffizient. Es sollte die Etablierung einer zentralen Kontrollstelle in Betracht gezogen werden.

Die Flughäfen Genf und Zürich, sowie BTEE SA weisen darauf hin, dass Laser, die zur Vogelvergrämung auf Flughäfen gebraucht werden, nicht unter das Laserpointerverbot fallen sollten.

Die SAG begrüsst zwar das Verbot von starken Laserpointern, möchte aber eine Ausnahmeregelung für starke handgeführte Laserpointer für astronomische Vorführungen.

Die Integration der bestehenden SLV in die V-NISSG erscheint PETZI, WVBS, Landolt Lasertechnik, ZHdK, FF TON, Artos, Gastrosuisse, SVTB, SRG, Artos sowie den 144 Organisationen, Verbände und Privatpersonen, die eine inhaltlich gleiche Stellungnahme2 eingereicht haben, sinnvoll und wird nicht angezweifelt. Jedoch sehen sie die einhergehenden inhaltlichen Anpassungen als nicht in allen Punkten zielführend und praxisgerecht. Insbesondere stellt sich die Frage, warum bei einer langjährigen erfolgreich umgesetzten Verordnung, Anpassungen dieses Ausmasses nötig sind und ob damit tatsächlich ein besserer Publikumsschutz gewährleistet werden kann.

2 Auflistung dieser Organisationen, Verbände und Privatpersonen unter 6.3