Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/15: Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG). Länger dauernde Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen. · 11 Seiten
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lem auch erst nach dem Spitalaustritt auftreten kann. Der SHV schlägt vor, die Bestimmung anzupassen. Als Voraussetzung soll eine dreiwöchige Hospitalisation des Neugeborenen innerhalb der ersten 56 Lebenstage gelten. Die Frauenzentrale hingegen schlägt als Voraussetzung eine Mindestspitalaufenthaltsdauer von einer Woche vor, die während den ersten 56 Lebenstagen des Kindes erfolgt. Die Mutter soll ab der ersten Spitalaufenthaltswoche eine Entschädigung erhalten.