Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/17: Teilrevision der Fortpflanzungsmedizinverordnung: Vereinfachung des Vorgehens zur Mitteilung der Abstammungsdaten an das Kind · 9 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Revision FMedV – Vereinfachung der Mitteilung der Abstammungsdaten an das Kind

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.258874 / 231.1/2018/00002

Zusammenfassung

Die Regelungen des Bundes zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung sind am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Die ersten Kinder, die unter deren Geltung gezeugt worden sind, erreichen bald ihre Volljährigkeit und damit ein uneingeschränktes Recht auf Auskunft über die Abstammungsdaten. Die vorgeschlagene Revision hat zum Ziel, das Auskunftsverfahren zu vereinfachen.

Die zustimmenden Stellungnahmen betonen, dass die Vereinfachung des Verfahrens gerechtfertigt ist, sich am Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger orientiert und sich die Kosten sowohl für die gesuchstellende Person als auch für die Verwaltung reduzieren. Begrüsst wird auch, dass zum Erhalt der Abstammungsdaten keine persönliche Vorsprache beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) mehr erforderlich ist und dass sich dadurch die damit verbundene Reise einsparen lässt.

Die Kritik stellt fest, dass auch bei schriftlicher Auskunftserteilung eine sozialpsychologische Begleitung nötig sein kann. Vorgeschlagen wird entsprechend, dass die Übermittlung z.B. über die Klinik, in der die Samenspende durchgeführt wurde, durch private Organisationen, durch eine neu zu schaffende eidgenössische Fachkommission oder durch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgt.

Insgesamt fällt die Bilanz aus der Vernehmlassung positiv aus. Der Bundesrat wird prüfen, inwieweit er in der definitiven Ausgestaltung des Auskunftsverfahrens den geäusserten Vorbehalten und Anregungen entsprechen kann.

1 Allgemeines

Das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Fortpflanzungsmedizinverordnung, «Vereinfachung der Mitteilung der Abstammungsdaten an das Kind», dauerte vom 2. März bis zum 15. Juni 2018. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.

Stellung genommen haben 22 Kantone, 1 politische Partei und 9 Organisationen. Insgesamt gingen damit 32 Stellungnahmen ein.

3 Kantone und 4 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet1.

2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Eine Liste der Kantone, Parteien und Organisationen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.

3 Gegenstand der Vernehmlassung

Das Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung2 und die Fortpflanzungsmedizinverordnung3 regeln das Recht auf Zugang zu den Abstammungsdaten für Personen,

1 LU, SH, SZ, Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Städteverband, Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und Travail.Suisse.

2 FMedG; SR 810.11

3 FMedV; SR 810.112.2