Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/17: Teilrevision der Fortpflanzungsmedizinverordnung: Vereinfachung des Vorgehens zur Mitteilung der Abstammungsdaten an das Kind · 9 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Revision FMedV – Vereinfachung der Mitteilung der Abstammungsdaten an das Kind
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.258874 / 231.1/2018/00002
die aufgrund einer Samenspende geboren wurden. Gesetz und Verordnung sind am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Die erste Generation von Betroffenen wird demnächst die Volljährigkeit erreichen und damit ein uneingeschränktes Recht auf Kenntnis der Abstammungsdaten haben. Ziel der Revisionsvorlage ist die Vereinfachung des Verfahrens, wenn die Betroffenen entsprechende Auskunftsbegehren stellen.
Gemäss Entwurf erbringt die Person, die ein Auskunftsbegehren ans EAZW richtet, den Nachweis ihrer Identität durch Einreichung einer Kopie eines Identitätsdokuments, ohne persönliche Vorsprache beim EAZW. In Zukunft ist das EAZW nicht mehr ausdrücklich verpflichtet, einer gesuchstellenden Person, die offensichtlich nicht in der Lage ist, selbständig zu handeln, eine Vertretung zu bestellen. Dies soll im Einzelfall die bestmögliche und kostengünstigste Lösung ermöglichen. Die Verpflichtung zur Bestellung einer Vertretung bleibt jedoch im konkreten Einzelfall unverändert bestehen, handelt es sich dabei doch um ein allgemeines Prinzip des Verwaltungsverfahrens. Die Mitteilung der Abstammungsdaten erfolgt nicht mehr mittels Vorladung der gesuchstellenden Person ins EAZW, sondern durch eine schriftliche Mitteilung auf dem Postweg; auf eine sozialpsychologische Begleitung wird verzichtet.
4 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf
4.1 Allgemeine Einschätzung
13 Kantone stimmen der Revision vorbehaltlos zu (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, NE, SG, SO, VS), zwei Kantone stimmen grundsätzlich zu (OW, TI), ein Kanton mit Vorbehalt (GE). 6 Kantone sind grundsätzlich gegen die Revision (NW, VD, ZH) oder widersprechen der Vorlage in wichtigen Punkten (JU, TG, ZG).
Die SP als einzige politische Partei, die an der Vernehmlassung teilgenommen hat, lehnt die Revision ab.
Eine Organisation (SVM) begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen. 6 Organisationen (Espace A, FertiForum, PACH, FMH, mws, NEK), wovon die 3 erstgenannten Aufgaben in der Beratung Betroffener wahrnehmen, sprechen sich gegen die Revision aus, 2 Organisationen (Kinderanwaltschaft, SKJP) üben Kritik an wichtigen Punkten und sind somit ebenfalls eher gegen die Revision.
Damit stimmen 16 Kantone zu, davon 13 vorbehaltlos. Drei Kantone sind gegen die Revision, weitere drei widersprechen ihr in wichtigen Punkten. Eine Organisation begrüsst die Vorlage, sechs Organisationen lehnen ab (die Hälfte davon beratend tätig), wie auch die einzige teilnehmende politische Partei.
Als allgemeine Einschätzung ist festzuhalten, dass in der Gesamtheit einer Vereinfachung des Auskunftsverfahrens wie vorgeschlagen entweder ganz zugestimmt wird oder aber im Grundsatz zugestimmt wird, sofern das Verfahren anders ausgestaltet respektive um Varianten erweitert wird. Vor diesem mehrheitlich positiven Hintergrund wird der Bundesrat prüfen, inwieweit in der definitiven Ausgestaltung des Auskunftsverfahrens den geäusserten Vorbehalten Rechnung getragen werden kann.
4.2 Bemerkungen zum Zeitpunkt der Revision und zu fehlenden Erfahrungswerten
6 Vernehmlassungsteilnehmer (JU, ZH; FMH, mws, NEK, PACH) sind der Meinung, dass in einem ersten Schritt mit dem heute geltenden Verfahren Erfahrungen gesammelt werden müssen, um zu prüfen, wie gut es funktioniert. Erst in einem zweiten Schritt könnten bei Bedarf