Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Tabelle 5.03: Kriterien Variantenentscheid
Tabelle5.03a Kriterien Variantenentscheid
1. Einfluss des ressourcenschwächsten Kantons auf die Dotation
Verändert sich das Ressourcenpotenzial des schwächsten Kantons, so sollte dies möglichst geringe Auswirkungen auf die übrigen ressourcenschwachen Kantone haben. Die Dotation sollte sich nur um denjenigen Betrag verändern, um den sich auch die
Ausgleichszahlungen des ressourcenschwächsten Kantons verändern.
Eine Erhöhung der Zahlung an einen ressourcenschwachen Kanton muss durch die übrigen Empfänger-Heutige Methode kantone kompensiert werden. Gleichzeitig reduziert sich der Beitrag des Bundes, was die Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone noch zusätzlich senkt.
Der ressourcenschwächste Kanton bestimmt den Verlauf der Ausgleichskurve. Dies führt dazu, dass bei Vorschlag KdK einer Reduktion seines Ressourcenpotenzials auch die anderen Kantone zum Teil deutlich mehr
Ausgleichszahlungen erhalten, selbst wenn sich ihr Ressourcenpotenzial nicht verändert.
Die Dotation erhöht sich nur um den Betrag, welcher notwendig ist um den ressourcenschwächsten Varianten 1 und 2 Kanton auf 86,5 Indexpunkte zu heben. Bei den übrigen Kantonen kommt es nur zu marginalen
Verschiebungen aufgrund des tieferen durchschnittlichen Ressourcenpotenzials.
2. Zielgerichtetheit der Umverteilung
Die beschränkten Mittel sollten möglichst effizient, d.h. möglichst stark auf die ressourcenschwächsten Kantone verteilt werden. Dabei darf die Rangordnung der Ressourcenstärke durch den Ressourcenausgleich nicht verändert werden.
Die vorhandenen Mittel kommen so weit als möglich den ressourcenschwächsten Kantonen zu Gute. Aber ein Kanton, der vor Ressourcenausgleich mehr Mittel pro Kopf zur Verfügung hatte als ein anderer Kanton, Heutige Methode wird dies auch nach Ressourcenausgleich haben. Hingegen führt ein Rückgang des Ressourcenpotenzials bei einem schwachen Kanton zu einer Reduktion der Dotation, obwohl in einem solchen Fall die Dotation erhöht werden sollte. Hier besteht ein Systemfehler.
Die vorhandenen Mittel werden auf die ressourcenschwächsten Kantone fokussiert. Aber ein Kanton, der vor Ressourcenausgleich mehr Mittel pro Kopf zur Verfügung hatte als ein anderer Kanton, wird dies auch nach Ressourcenausgleich haben. Der Rückgang des Ressourcenpotenzials bei einem schwachen Kanton Vorschlag KdK
führt zu einer Erhöhung der Dotation und umgekehrt. Das System verhält sich korrekt. Ein Rückgang des Ressourcenpotenzials des schwächsten Kantons führt zu einer Erhöhung für alle ressourcenschwachen Kantone. Das System zeigt eine Überreaktion.
Die Mittel werden auf die ressourcenschwächsten Kantone fokussiert. Alle ressourcenschwachen Kantone unterhalb eines bestimmten Ressourcenpotenzials werden auf dieselbe Ausstattung nach Ressourcenausgleich angehoben (86,5%). Bei einer Veränderung des Ressourcenpotenzials eines Kantons verhält sich das Varianten 1 und 2
System korrekt.
In der Variante 1 kommt es aber, verglichen mit dem KdK-Modell zu einer Umverteilung von Mitteln von den ressourcenschwächsten Kantonen zu den weniger ressourcenschwachen Kantonen.
3. Anreizwirkung für die ressourcenschwächsten Kantone
Die ressourcenschwächsten Kantone sollten trotz Ausgleichszahlungen einen Anreiz haben, ihr Ressourcenpotenzial zu erhöhen. Bei diesem Kriterium besteht ein Konflikt mit dem Kriterium 2. Zwischen diesen beiden Kriterien ist ein Ausgleich zu finden.
Die Anreizwirkung ist gering, da die ressourcenschwächsten Kantone eine Abschöpfungsquote von nahe Heutige Methode bei 100 Prozent haben. Eine Veränderung im Ressourcenpotenzial wird somit fast vollständig durch eine Veränderung der Ausgleichszahlungen kompensiert.
Grundsätzlich identisch mit der heutigen Methode. Beim ressourcenschwächsten Kanton besteht
Vorschlag KdK
einnahmeseitig kein Anreiz, da er immer die garantierte Mindestausstattung erhält.
Die Kantone mit einem Ressourcenindex unterhalb des Schwellenwerts haben einnahmeseitig keinen Anreiz zur Verbesserung, da sie nach Ausgleich immer die garantierte Mindestausstattung erhalten.
Varianten 1 und 2
Bei der Variante 1 sind dies je nach Referenzjahr zwischen 5 und 11 Kantone.
Bei der Variante 2 sind es zwischen 3 und 5 Kantone.