Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Abbildung 5.05 Verhältnis zwischen horizontalem une vertikalem Ressourcenausgleich

Abbildung 5.05: Verhältnis zwischen horizontalem und vertikalem Ressourcenausgleich

0.8

0.75

0.7

0.65

0.6

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Referenzjahr

In Abbildung 5.05 ist das Verhältnis zwischen horizontalem und vertikalem Ressourcenausgleich seit 2008 dargestellt. Die beiden blauen Linien kennzeichnen die Bandbreite gemäss Bundesverfassung. Mit dem KdK-Vorschlag, soll nun das Verhältnis auf der unteren blauen Linie fixiert werden.

Nachdem für das Jahr 2008 der horizontale Ressourcenausgleich politisch auf 70 Prozent des vertikalen Ressourcenausgleichs festgelegt wurde, stieg dieses Verhältnis bis 2011 auf 73 Prozent an. Im Jahr 2012 erfolgte eine Erhöhung der vertikalen Dotation um gut 81 Millionen. Dadurch verringerte sich das Verhältnis stark und schwankt seither um 68 Prozent. Würde dieses Verhältnis nun auf zwei Drittel fixiert, so entspräche dies einer Zusatzbelastung des Bundes von knapp 20 Millionen und einer Entlastung der ressourcenstarken Kantone in gleicher Höhe. Für die ressourcenschwachen Kantone würde sich nichts ändern.

Umverteilung von Mitteln zu Gunsten der Kantone

Ein weiteres Element des KdK-Vorschlags sieht vor, dass die finanzielle Entlastung des Bundes im Ressourcenausgleich nach Ablauf der Übergangsperiode zugunsten aller Kantone, vorzugsweise für den soziodemografischen Lastenausgleich eingesetzt wird. Die Dotation für den geo- grafisch-topografischen Lastenausgleich ist aufrecht zu erhalten und mindestens der Teuerung anzupassen.

Gesamtübersicht

Zur Berechnung der Auswirkungen des KdK-Vorschlags wird dieser nachfolgend dem heutigen Modell gegenübergestellt. Tabelle 5.04 zeigt die Auswirkungen auf die einzelnen Kantone mit den Zahlen für das Jahr 2018. Dabei wird die Situation nach der Übergangsphase aufgezeigt. In den Jahren 2020 und 2021 wären die Beträge entsprechend tiefer.