Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Tabelle 5.03b Kriterien Variantenentscheid
4. Anreizwirkung für die übrigen ressourcenschwachen Kantone
Auch die übrigen ressourcenschwachen Kantone sollten mit dem Ausgleichssystem einen Anreiz haben, ihr Ressourcenpotenzial weiter zu verbessern.
Heutige Methode Die Anreizwirkung steigt, je näher sie bei einem Ressourcenindex von 100 Punkten liegen.
Vorschlag KdK Die Anreizwirkung steigt, je näher sie bei einem Ressourcenindex von 100 Punkten liegen.
Grundsätzlich ist die Anreizwirkung der Kantone über dem Schwellenwert höher als mit dem Vorschlag der Varianten 1 und 2
KdK bzw. der heutigen Methode, da die Ausgleichskurve steiler verläuft.
5. Volatilität der Ausgleichszahlungen im Zeitablauf
Die Ausgleichszahlungen für einen bestimmten Kanton sollten zwischen zwei Referenzjahren möglichst stabil bleiben. Schwankungen sollten möglichst stark auf Veränderungen seines eigenen Ressourcenindexes zurückzuführen sein. Veränderungen des Ressourcenpotenzials anderer Kantone sollten möglichst wenig Einfluss haben.
Gemäss Abbildung 5.03 ist die Volatilität der Dotation geringer als bei den übrigen Modellen. Dies führt aber Heutige Methode dazu, dass es zu stärkeren Verschiebungen zwischen den Kantonen kommen kann (Solidarhaftung), was die Volatilität für die einzelnen Kantone erhöht.
Eine Veränderung des Ressourcenpotenzials beim schwächsten Kanton führt zu erheblichen Veränderungen Vorschlag KdK
der Dotation und der Ausgleichszahlungen bei allen anderen Kantonen (und den Einzahlungen des Bundes). Verglichen mit dem KdK-Modell ist die Volatilität bei Veränderungen des ressourcenschwächsten Kantons Varianten 1 und 2 deutlich geringer. Veränderungen bei den übrigen Kantonen führen ebenfalls zu einer leicht geringeren Volatilität.
6. Erreichung der Mindestausstattung
Im heutigen System ist die Mindestausstattung nur als Zielgrösse definiert. Die 85 Prozent werden deshalb in keinem Jahr genau erreicht. Wenn eine garantierte Mindestausstattung eingeführt wird, muss der ressourcenschwächste Kanton diese auch in allen Jahren erreichen.
Die Ausstattung des ressourcenschwächsten Kantons hängt von der Grunddotation gemäss Bundesbeschluss Heutige Methode
und der Fortschreibung ab. Aus diesem Grund wird er kaum je genau die Zielgrösse erreichen.
Vorschlag KdK Der ressourcenschwächste Kanton erreicht immer 86,5 Punkte.
Die Kantone mit einem Ressourcenindex unterhalb der Schwelle erreichen immer genau 86,5 Punkte. Wenn Varianten 1 und 2 der Ressourcenindex des schwächsten Kantons über der Schwelle liegt, kann die Mindestausstattung auch höher sein.
7. Steuerung des Systems
Wenn das Parlament zum Schluss kommt, dass die Ziele des Ressourcenausgleichs mit der aktuellen Dotation nicht erreicht werden, muss es die Möglichkeit haben, diese Dotation anzupassen.
Heutige Methode Festlegung der Grunddotation alle vier Jahre mittels Bundesbeschluss.
Vorschlag KdK Festlegung der garantierten Mindestausstattung.
Varianten 1 und 2 Festlegung der garantierten Mindestausstattung, des Schwellenwerts und der maximalen Grenzabschöpfung.