Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/24: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen · 5 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Bundesamt für Wohnungswesen BWO

Recht

Erläuterungen

Änderung der Verordnung vom 9. Mai 1990 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)

1 Einleitung

Die fortschreitende Digitalisierung hat in den letzten Jahren global agierende Beherbergungsplattformen wie zum Beispiel Airbnb entstehen lassen, die nicht nur einen unkomplizierten Zugang zu einer Vielzahl von Angeboten privater Unterkünfte ermöglichen, sondern zugleich für die Kontaktherstellung und die Abwicklung der Buchungen besorgt sind.1 Diese Entwicklung erlaubt sowohl Mietparteien als auch Eigentümern in zunehmendem Masse, ihre Wohn- und Geschäftsräume wiederholt kurzzeitig Gästen aus aller Welt zu überlassen.2

Bietet eine Mietpartei ihren Wohnraum über derartige Plattformen zeitlich befristet und gegen ein Entgelt an, kommen – nach der Lehre und der bisher ergangenen Rechtsprechung – im Verhältnis zwischen ihr und dem Gast die Regeln der Untermiete zum Tragen (Art. 262 OR).3 Dabei ist jedoch zu beachten, dass die geltenden Regelungen zur Untermiete noch vor der Kommerzialisierung des Internets entstanden und klassischerweise für Fälle gedacht sind, in denen die Mietparteien über eine längere Zeitdauer abwesend sind (z.B. berufs- oder ausbildungsbedingte Abwesenheiten).4 Wiederholt kurzzeitige und über neuere Beherbergungsplattformen abgeschlossene

1 Vgl. Bericht des Bundesrates über die zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft vom 11. Januar 2017, S. 101 ff. sowie den Bericht des Bundesrates über die Regulierung in der Beherbergungswirtschaft, S. 8 ff. als auch ERNST HAURI, Teilen beim Wohnen, in: forum raumentwicklung, 02/2016, S. 14 f. und Mietrecht für die Praxis/PETER NIDERÖST, 9. Auflage, Zürich 2016, Rz. 23.2.7.1.

2 Mitte 2016 wurde die durchschnittliche Aufenthaltsdauer eines Airbnb-Gastes auf 4.5 Nächte geschätzt (vgl. WALLISER TOURISMUS OBSERVATORIUM, Airbnb – weiterhin dynamisches Wachstum im Wallis und der Schweiz, S. 36).

3 Vgl. z.B. SPIRIG, Grundsätze der Untermiete und Airbnb, in: mp 1/2015, S. 4, 6 und 12, JUD/STEIGER, Airbnb in der Schweiz: Was sagt das Mietrecht?, in: Jusletter vom 30. Juni 2014, Rz. 19 (in fine) und das Urteil des Bezirksgericht Zürich vom 9. Februar 2017 (MG 160009-L), E. V. 2.1.1.

4 Vgl. BGE 138 III 59 E. 2.2.1 und BGer 4A_290/2015 vom 9. September 2015 E. 4.3.1. 574.1-00007 \ COO.2101.106.4.206094