Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/24: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen · 5 Seiten

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Erläuterungen

Untermietverhältnisse bilden folglich eine neue, unter Artikel 262 OR zu subsumierende Fallgruppe.5 Um dieser sich aus den neuen Technologien (Digitalisierung) ergebenden Entwicklung besser Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat das WBF (BWO) am 15. November 2017 beauftragt, eine Vorlage mit den nachfolgend dargelegten mietrechtlichen Revisionspunkten zu entwerfen und dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.6

2 Revisionsvorschläge

2.1 Der mietrechtliche Ferienwohnungsbegriff

Im Bericht über die Regulierung in der Beherbergungswirtschaft vom 15. November 2017 wurde ursprünglich vorgeschlagen, bei der wiederholt kurzzeitigen Untervermietung von Wohnräumen die Qualifikation als Ferienwohnung auf Verordnungsebene auszunehmen.7

Nach näherer Untersuchung kann jedoch nicht restlos ausgeschlossen werden, dass mit Einführung dieser Verordnungsbestimmung ein Widerspruch zum Gesetz bzw. Artikel 253a Absatz 2 OR geschaffen würde. Zudem werden potentielle Gäste bei ihrer Suche über eine Buchungsplattform regelmässig nicht abschätzen können, welche mietrechtlichen Bestimmungen auf die jeweils angebotenen Wohnräumlichkeiten Anwendung finden. Hierzu müsste vor Vertragsschluss nämlich in Erfahrung gebracht werden können, ob es sich beim Gastgeber um einen Eigentümer oder eine Mietpartei bzw. ein allfälliges Miet- oder Untermietverhältnis handelt. Dies aber ist zumeist nicht möglich. Die entsprechenden Daten werden von den Plattformen nicht erhoben.

Die Gleichstellung von Untermietenden, welche aus geschäftlichen Gründen und solchen, die aus Erholungszwecken einen Vertrag abschliessen, ist zwar ein wünschenswertes Anliegen. Aufgrund der fehlenden praktischen Relevanz und der vorgenannten Ausführungen wird aber von einer Revision der Verordnung in Bezug auf den mietrechtlichen Ferienwohnungsbegriff abgesehen.

5 Vgl. den Bericht des Bundesrates über die Regulierung in der Beherbergungswirtschaft vom 15. November 2017, S. 37.

6 Vgl. die Medienmitteilung des Bundesrates vom 15. November 2017 (Keine neuen Regulierungen für Online-Beherbergungsdienstleistungen).

7 Vgl. den Bericht des Bundesrates über die Regulierung in der Beherbergungswirtschaft vom 15. November 2017, S. 36. 574.1-00007 \ COO.2101.106.4.206094 2/5